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Rücktrittsrecht

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Geschenkumtausch - VKI-Tipps

Nicht alles, was am Weihnachtsabend auf dem Gabentisch liegt, erfreut die Beschenkten. Was tun, wenn das Geschenk nicht passt, nicht gefällt oder nicht funktioniert? 

Amazon bzw. Infoscore Austria - Forderung trotz Vertragswiderruf

Ein Inkassobüro forderte den Kaufpreis samt Mahnspesen, obwohl die Kundin den Vertrag widerrufen und die Ware bereits zurückgeschickt hatte. Wir konnten helfen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Dr. Andreas Herrmann betreut.

Parship: Geschäftspraxis unzulässig - Urteil des OGH

Wer sich im Internet kostenpflichtig bei einer Partnervermittlung anmeldet, hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Bei Parship konnte das bisher sehr teuer werden. Dieser Praxis hat der Oberste Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben.

Urbanears.com - In-Ear-Kopfhörer als Hygieneartikel

Die gelieferten In-Ear-Kopfhörer sind eine Enttäuschung für Herrn Langer. Sein Rücktrittsrecht wird ihm allerdings aus hygienischen Gründen verweigert. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Semrad betreut.

BLOG

Da drückt der Schuh

Für den Winterurlaub werden neue warme Schuhe benötigt. Meine Bestellung im Online-Shop eines bekannten Schuhherstellers entwickelt sich zum nervenaufreibenden Spießrutenlauf.

Rücktritt beim Onlinekauf - Frist von 14 Tagen

"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?"

Lebensversicherung: VKI-Sammelaktion - Mitmachen lohnt sich

Der VKI klagte, das Handelsgericht Wien entschied: Treten Versicherungsnehmer wegen fehlerhafter Beratung von ihrer Lebensversicherung zurück, muss der Versicherer die Prämien plus vier Prozent Zinsen rückerstatten. - UNSERE SAMMELAKTION IST INZWISCHEN ABGELAUFEN.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums

Sozialministerium
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