Care Energy: unseriöse Praktiken - Vorsicht bei Haustürgeschäften
Seit kurzem versucht ein Unternehmen namens Care Energy, Energielieferverträge vor der Haustüre abzuschließen. Zu Unrecht, warnt die Kontrollbehörde.
Seit kurzem versucht ein Unternehmen namens Care Energy, Energielieferverträge vor der Haustüre abzuschließen. Zu Unrecht, warnt die Kontrollbehörde.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Lehrling wollte den WebCube von Drei testen, versäumte die rechtzeitige Rücksendung und saß nun in einem Vertrag, den er nicht wollte.
"Ein Fall für KONSUMENT": Mit Verzögerung wurden IKEA-Möbel geliefert - aber ein Stück kam gar nicht an.
"Ein Fall für KONSUMENT": Das Versandhaus Klingel verlangte von der Kundin die Begleichung der Rechnung, obwohl sie die Ware zurückgeschickt hatte.
"Ein Fall für Konsument": Elite Modelmanagement informierte die Kundin nur mündlich über die Verlängerung ihres Vertrages. Mit unserer Hilfe wurde die Vertragsverlängerung storniert.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Haustürgeschäfte der Wiener Firma Alexander Fischer Trockenausbau KEG.
"Ein Fall für KONSUMENT": Internet, TV und Telefon - alles neu, dann erwies sich der Fernseher als ungeeignet. Kabelplus wollte den Rücktritt vom Vertrag nicht akzeptieren. Mit unserer Hilfe schaffte es die Kundin dann doch.
Bei Lebensversicherungen haperte es früher mit der Rücktrittsbelehrung. Der Oberste Gerichtshof hat nun die Tür zum Vertragsrücktritt für die Versicherungsnehmer aufgestoßen. Machen Sie mit: Der VKI sammelt Polizzen und Versicherungsanträge.
"Ein Fall für KONSUMENT": Dass man im Urlaub mitunter zuviel bezahlt, weiß man. Aber für Schmuck gleich 1400 Euro zuviel verlangen, ist ziemlich kühn.
"Ein Fall für KONSUMENT": Kundin tritt vom Kauf einer Sitzbadewanne zurück; aber Proflex ist nicht an kundenfreundlicher Lösung interessiert.
"Ein Fall für KONSUMENT": Der "Ultraschall Fettverbrenner" Contour Sonic Pro zeigte keine Wirkung. Als eine enttäuschte Kundin ihr Geld zurück wollte, antwortete das Unternehmen Fine trade nicht. Wir konnten helfen.
Wie können Eltern die Geschäfte ihrer Sprösslinge rückgängig machen? Lesen Sie mehr über die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen.
Der VKI klagte das Inkassounternehmen Infoscore Austria GmbH wegen strittiger Klauseln bei Ratenansuchen. Der OGH bestätigt nun für Konsumenten ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Weiters muss der Effektivzinssatz richtig ausgewiesen werden.
"Ein Fall für KONSUMENT": Nach mehrmaliger Rücktrittserklärung konnte die Konsumentin endlich vom Vertrag mit Sky Österreich zurücktreten.
Seit 13. Juni 2014 ist die Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Das hat Auswirkungen auf das Rücktrittsrecht bei Verbrauchergeschäften. Wir sagen, was Sie beachten sollten.
"Ein Fall für KONSUMENT": Vertragsrücktritt des Matratzenkaufes bei der Schano GesmbH nach Nichteinhalten der Nachfrist.
Am 13. Juni 2014 trat die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Konsumenten sollten dadurch besser gegen Telefonkeilerei und Internetabzocke geschützt werden, doch die Umsetzung der EU-Richtlinie fällt in Österreich mehr als verwirrend aus.
Ich habe aus Versehen zwei Konzerttickets bestellt, weil ich voreilig auf den "Bestellen"- Button geklickt habe. Gibt es eine Möglichkeit, doch vom Kauf zurückzutreten? - Konsumenten fragen, unsere Experten antworten.
Wenn der Vermieter an der Wohnungstür läutet, um den Mietvertrag zu ändern, gibt es wie bei Haustürgeschäften ein Rücktrittsrecht.
"Vor drei Wochen habe ich mich telefonisch überreden lassen, eine Tageszeitung zu abonnieren. Habe ich ein Rücktrittsrecht?" - In "Tipps nonstop" fragen die Leser, unsere Experten antworten - hier Mag. Manuela Robinson.
Noch immer geht MyPhone mit unseriösen Methoden auf Kundenfang. In unserer Beratung beschweren sich viele Konsumenten über MyPhone.
"Ich habe Waren übers Internet bestellt und will diese in einer Filiale abholen. Habe ich auch in diesem Fall die üblichen sieben Tage Rücktrittsrecht?"
Vorsicht Falle: Bei Verträgen, die auf Messen abgeschlossen werden, gibt es kein Rücktrittsrecht. Vielen Konsumenten ist das nicht bewusst.
"Ein Fall für KONSUMENT": Aqua King akzeptierte doch noch den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Urlauber berichten immer wieder von Firmenbesichtigungen, bei denen Kunden überteuerte Waren - etwa Teppiche - bestellen sollen. Nach türkischen Recht kann man vom Kauf zurücktreten.
"Die Zitrone": Fast schon üblich bei Beerdigungen: Fotografen, die keiner bestellt hat und die bei den Trauergästen ungeniert um Aufträge keilen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Handy funktionierte nicht richtig.
Tipps Nonstop: "Meine Tochter hat einen Mietvertrag unterzeichnet, ist aber fristgerecht vom Vertrag zurückgetreten. Muss sie die Vertragsgebühr wirklich bezahlen, obwohl der Mietvertrag nicht zustande gekommen ist?"
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Dragon Bauträger - Bauarbeiten nie beendet.
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Auf einer Messe habe ich einen Vertrag über eine Bügelmaschine unterschrieben. Das vermeintliche "Schnäppchen" war letztlich keines. Die Firma teilte mir mit, dass es bei Messeaufträgen keine Rücktrittsrecht gebe. Stimmt das?"
Bei Trauerfeiern keilen Mitarbeiter der Bestattung Aufträge für Fotografen. Doch für derartige Verträge gibt es ein Rücktrittsrecht.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.
Konsument muss klagen um zu seinem Recht zu kommen.
Ich habe eine Tageszeitung abonniert. Weil die Zustellung nicht klappt, habe ich das Abo fristlos gekündigt. Der Verlag will dies aber nicht akzeptieren und mich noch zwei Monate lang beliefern. Ist das rechtens?
Leserbrief zu Konsument 2/2005.
So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.
Vor kurzem hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Konsumenten bei Internet-Auktionen ein Recht auf Rücktritt gemäß Fernabsatzrichtlinie zusteht.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Bei Nichtgefallen Geld zurück, hieß es in der Reklame. Doch mit dem Zurückzahlen ließ sich "3" (Hutchison) reichlich Zeit.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
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