Die neue, digitale Autobahn-Vignette ist erst 18 Tage nach Kauf gültig. Das sorgt bei Konsumenten für Verunsicherung. Die Asfinag sieht (noch) keinen Grund zum Handeln.
Seit einigen Tagen läuft der Verkauf der neuen digitalen Vignette via Asfinag-Onlineshop bzw. Asfinag-App. Das lästige Kleben - und vor allem Entfernen - der Vignette gehört der Vergangenheit an. Zumindest haben die Konsumenten die freie Wahl, ob sie die Vignette weiterhin physisch oder virtuell erwerben möchten. Die digitale Variante ist an das Autokennzeichen gebunden, bringt also auch für Wechselkennzeichenbesitzer Vorteile. Der Preis ist ident mit der Klebevignette.
Erst 18 Tage nach Kauf gültig
Was den Autofahrern nun aber sauer aufstößt: Die digitale Vignette ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Hintergrund dieser Wartefrist ist eine EU-weite Regelung. Sie besagt, dass Kunden innerhalb von 14 Tagen ein vollständiges Rücktrittsrecht bei Online-Käufen haben. Für den möglichen Rücktritt auf dem Postweg hat die Asfinag weitere drei Tage einkalkuliert. Somit ist die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig.
Tricks vermeiden
Die Asfinag will damit verhindern, dass Kunden die digitale Vignette kaufen, dann sofort auf den Autobahnen unterwegs sind und sich danach mittels Rücktritt das Geld wieder zurückholen.
Die AK-Niederösterreich forderte die Asfinag auf, Kunden die Möglichkeit einzuräumen, beim Kauf der digitalen Vignette deren sofortige Nutzung verlangen zu können. Das könne etwa mit einem eigenen Button auf der Homepage umgesetzt werden, so die AK-NÖ. Bei einem dann folgenden Rücktritt wäre jedenfalls der Preis für die genutzten Tage zu zahlen.
Asfinag wiegelt ab
Die Asfinag wiegelt ab. In einer Aussendung heißt es: „Bei den Vignettenpreisen handelt es sich um gesetzlich verordnete Preise und Vignettentypen (Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignetten). Daher ist es nicht möglich, dass Kundinnen und Kunden beispielsweise zwei Tage Autobahnen und Schnellstraßen benützen, anschließend ihren Rücktritt erklären und dann einen Anteil des Vignettenpreises zurückerhalten.“
"Bis 14. 1. digitale Vignette kaufen"
Die Asfinag rät deswegen, rechtzeitig bis spätestens 14. Jänner eine digitale Vignette zu kaufen, damit sie mit Sicherheit ab dem 1. Februar (Ende des alten Vignettenjahres) gültig ist.
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