Der VW-Dieselskandal hält die Autobranche seit mehr als 7 Jahren in Atem. Bereits seit September 2018 laufen von Seiten des VKI insgesamt 16 Sammelklagen.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Haftung von VW wegen Arglist schon im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte im Sommer 2022, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist.
Kaufpreis rückzuzahlen
Nun liegt die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor. Der betroffene Händler muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis mit Zinsen erstatten. Das Benützungsentgelt ist nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen.
Das Gericht stellte in dem Urteil klar, dass nicht nur die ursprüngliche Manipulationssoftware („Umschaltlogik“) unzulässig ist. Der Mangel würde auch nicht behoben, da durch das verbleibende „Thermofenster“ eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Es erfolge dadurch über ein Kalenderjahr gesehen überwiegend keine durchgehende Abgasreinigung.
Zinsen und Benützungsentgelt
Der Händler muss daher das Fahrzeug zurücknehmen und den verzinsten Kaufpreis zurückzahlen. Er darf nur ein Benützungsentgelt abziehen, das sich anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur erwartbaren Restlaufleistung berechnet.
Verfahren gegen VW unterbrochen
Hinsichtlich der Haftung von VW als Herstellerin des Fahrzeuges wurde das Verfahren vom OGH unterbrochen, da eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden soll.
Durchgehende Entschädigung seitens VW gefordert
Durch dieses Urteil ist jedenfalls auch in Österreich eine Grundlage für eine Haftung für den Dieselskandal – und im Hinblick auf die mögliche lange Verjährungsfrist – auch für neue Klagen geschaffen.
„VW sollte spätestens jetzt eine durchgehende Entschädigung der geschädigten Konsument:innen vornehmen“, fordert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
Weitere Infos lesen Sie unter "Erste inhaltliche Entscheidung des OGH zum VW-Abgasskandal - Händler muss Kaufpreis erstatten".
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare