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Wien Energie: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung
Wien Energie: neue Klage wegen problematischer Preiserhöhung Bild: TH/VKI

Tarifumstellung der Wien Energie: Wir klagen

, aktualisiert am

Preiserhöhung: Wir halten die automatische Tarifumstellung für Gas und Strom bei der Wien Energie für unzulässig und haben den Energieversorger geklagt und gewonnen. Kund:innen erhalten Geld zurück.

Die Wien Energie hatte im August ihre Geschäftsbedingungen geändert, in einem weiteren Schritt die Kunden über einen automatischen Tarifwechsel per 1. September informiert und ihnen den Umstieg schmackhaft gemacht. Wer nicht widersprochen hat, den stellte die Wien Energie automatisch auf den neuen Vertrag um.

Zeit, um sich zu informieren

Bei so einschneidenden Veränderungen müssen Unternehmen Regeln einhalten. Kunden müssen – das ist wichtig - Zeit für eine informierte Entscheidung bekommen und dürfen nicht überrumpelt werden. Das war unserer Meinung nach hier nicht der Fall. VKI-Jurist Maximillian Kemetmüller kritisiert die kurze Übergangsfrist. Auf unseren Vorschlag einer außergerichtlichen Lösung ging das Unternehmen nicht ein. Wir haben daher eine Klage gegen die Wien Energie eingebracht. Es ist nicht die erste.

AKTUALISIERUNG: Wir waren - Stand 4/2024 - erfolgreich. Aufgrund unserer Aktion zahlt die Wien Energie Tausenden Kund:innen zuviel bezahlte Beträge zurück. Lesen Sie unten den Leserbrief und folgen Sie dem Link auf verbraucherrecht.at: Wien-Energie: Einigung auf Energiekosten-Ausgleichzahlung

Fragwürdige Preiserhöhung

Wir halten die Art der Zwangsumstellung für fragwürdig und finden, dass die Vorgangsweise unnötig komplex und verwirrend gestaltet ist.

Mit den Schreiben, die nach dem 15.8.2022 versendet wurden, hat die Wien Energie über diese Preiserhöhung informiert. Jedoch soll diese Preiserhöhung gar nicht in Kraft treten, sondern die Kundinnen und Kunden auf einen Tarif umgestellt werden, der derzeit zwar etwas günstiger als die Preise nach der angekündigten Preiserhöhung wären, aber viel teurer als die bis zum 1.9.2022 geltenden Preise.

Mit Verbandsklage zum Obersten Gerichtshof

Portrait Maximilian Kemetmüller - Jurist beim VKI
Mag. Maximilian Kemetmüller - Jurist in der VKI-Rechtsabteilung Bild: Konstantinoudi/VKI

"Wir wollen mit der Verbandsklage Rechtssicherheit schaffen", so Mag. Maximilian Kemetmüller. "Und wenn die Grundlage wegfalle, habe dies Konsequenzen für den neuen Vertrag", ergänzt der Jurist. Er erwartet, dass unsere Verbandsklage bis zum Obersten Gerichtshof gehen werde. "Das kann Jahre dauern."

Bei den übrigen Energieversorgern - auch innerhalb der Energieallianz von Wien Energie, EVN und Burgenland Energie – ist nur die Wien Energie auf diese Weise vorgegangen, merkt Kemetmüller an.

Leserbrief: Danke für die Sammelaktionen

Möchte mich herzlich beim VKI bedanken. Kürzlich habe ich drei Zahlungen erhalten, zwei von der Wien Energie, eine von der Bank Austria. 

5,58 und 65,74 Euro kamen am 25.4.24 auf mein Konto. Sie stammen - ausgelöst von der Klage und Sammelaktion des VKI - von der Wien Energie als sogenannte „Ausgleichszahlung“ für unsauber erhöhte Strom- und Gastarife. Und 51 Euro kamen am 20.3.24 von der Bank Austria. Die haben sie beim Tod meiner Mutter 2018 als „Evidenzgebühr bei Verlassenschaften“ eingehoben. Illegal, wie der VKI im Prozess gezeigt und das Gericht bestätigt hat. Eure Sammelaktionen haben mir in Summe 122,32 Euro gebracht. 

Vielen Dank! 

Wenn ich nun diese paar Eurolein mit 200.000 oder 500.000 Kunden und mit der Zahl mehrerer Jahre multipliziere; na bumsti. Ich kann den Juristen im VKI nur sagen: Solche Klagen und Sammelaktionen unbedingt weiter machen! Und von der Redaktion wünsche ich mir: Nennt bitte in Zukunft auch die Namen der Geschäftsführer, die das Einheben solcher illegaler Gebühren und das schwindlige Anheben von Preisen beauftragen oder dulden. - Oder soll ich wirklich im „Trend“ oder „Gewinn“ nachschauen und nach den erfolgreichsten Managern des Jahres suchen?

Name der Redaktion bekannt
Leserbrief aus KONSUMENT 7/2024

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