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erhobene Hände zeigen, dass sich Betroffene an einer Sammelaktion beteiligen
Mit unseren Sammelaktionen haben wir von Energieanbietern für die Kunden über 22 Millionen Euro zurückgeholt Bild: elenabsl/Shutterstock

Strom und Gas: Prozesse und Sammelaktionen

, aktualisiert am

Am Energiemarkt geht es rund, im Gericht auch: mit unseren Klagen und Sammelaktionen haben wir 22,7 Millionen Euro zurückgeholt.

Wer sagt, dass die Wirtschaft Kon­kurrenz und Wettbewerb mag? 2018 hatten sich die EVN beim Strom eine unbeschränkte Preiserhöhungsklausel gegönnt. Viele andere Energieversorger Österreichs kopierten sie und hoben die Preise an. Wir vom VKI klagten ­damals die EVN, gewannen in allen ­Instanzen und holten für etliche Kundinnen und Kunden das zu viel gezahlte Geld zurück. Das EVN-Urteil und weitere in Folge gingen wie eine Schockwelle durch die gesamte Energiebranche, denn wir ­erreichten die Rückzahlung zu viel bezahlter Beträge an die Kunden (siehe unten):

Sammelaktion für Kelag-Kunden

Unsere Klagen gegen unzulässige Preissteigerungsklauseln beim Strom wirken auch noch ins Jahr 2022. Da konnten wir auch den Fall der Kelag Kärntner Elektrizitäts AG zu einem guten Ende bringen. Auch die Kelag hatte 2019 die Strompreise angehoben – ebenfalls zu Unrecht. Wir klagten. Auch hier gab uns der Oberste Gerichtshof recht und erklärte zwei Preisanpassungsklauseln der Kelag (2019, 2020) für unzulässig. Wir starteten im Oktober 2022 eine Sammelaktion – also Geld zurück für jene Kunden, die zu viel gezahlt hatten! Bei einem Durchschnittskunden mit ­einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt dies, so unsere Berechnungen, für den Zeitraum von 31 Monaten einen Betrag von rund 124 Euro. Erfreulich: Mit Stand 1.12.2022 haben 50.000 ­Kelag-Kunden an unserer Sammelaktion teilgenommen.

Neues Gesetz für Energieversorger

Nach unseren erfolgreichen Prozessen und Rückzahlungen an Kunden in Millionenhöhe wurden Energieanbieter aktiv. Im Winter 2021/2022 lag das ­ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) im Parlament zur Überarbeitung. Es enthält eine Reihe von Veränderungen, darunter auch Verbesserungen für Konsumenten. Ganz knapp vor dem endgültigen Beschluss brachten die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf und Alois Schroll einen sogenannten Abänderungsantrag ein (AA 217 27. GP zum Initiativantrag 2184/A).

Konsumentenschutzgesetz nicht mehr anwendbar

„Weil die Zeit zu kurz war“, berichtet unser Energieexperte Mag. Maximilian Kemetmüller, „hatten die Abgeordneten kaum Zeit, sich mit den Folgen des Antrags zu befassen. Auch eine ordentliche Begutachtung war durch dieses Vorgehen nicht möglich.“ SPÖ, ÖVP, Grüne und Neos beschlossen kurz darauf die Änderungen des ElWOG; es gilt seit Mitte Februar 2022. Das neue Gesetz – Zufall? – erschwert es uns, rechtlich problematische Strompreiserhöhungen mit dem Konsumentenschutzgesetz vor Gericht zu bekämpfen. Damit, so schreibt die Arbeiterkammer, fehlt eine wirksame Rute im Fenster, um Energieversorger von unangemessenen Preiserhöhungen abzuhalten.

Energiepreis-Explosion

2018 war es eine Preiserhöhungsklausel. Ganz anderer Art sind die Umbrüche in der Energiebranche ab 2021/2022. Die Großhandelspreise explodieren, die Reaktion der Energiebranche sorgt für Verärgerung: Energieversorger beteiligen sich nicht mehr an unserem Energiekosten-Stop – also kein Wettbewerb, der Kunden günstigere Energiepreise bringt. Energieversorger zeigen auch kaum Interesse an Neukunden. Gleichzeitig kündigen einige Energieversorger Bestandskunden zum – wie wir meinen – falschen Zeitpunkt oder drängen sie in neue, teurere Verträge.

Klage gegen Maxenergy

So erreicht uns im Herbst 2021 eine massive Beschwerdewelle zur Max­energy Austria Handels GmbH. Zu ­Beginn verspricht das Unternehmen Neukunden eine 18-monatige Preis­garantie. Aber nach der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit schickt es die Kündigung für Strom und Gas. Wir ­klagen vor dem Bezirksgericht Haag und bekommen recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir meinen: Aufgrund der vorzeitigen Kündigung steht den betroffenen Konsumenten Schadenersatz zu – und zwar in Höhe der Mehrkosten für den Zeitraum von sechs Monaten. Zuvor hatte das Bezirksgericht Dornbirn in diesem Sinne entschieden. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Maxenergy lehnt Forderung ab

Wir hatten bereits zum Zeitpunkt der Kündigungen auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht. Trotzdem hielt Maxenergy an den Kündigungen fest und lehnte Schadenersatz ab. Betroffen sind rund 15.000 bis 20.000 Verträge. Es geht um einen geschätzten Schaden von zumindest drei Millionen Euro.

Verbund: billige Wasserkraft, hoher Gewinn

Im März 2022 kündigt der Verbund an, u. a. die Stromtarife für seine Haushaltskunden zu erhöhen. Das Unternehmen hat eine „Wertsicherung“ für den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis vereinbart. Dieser richtet sich nach dem ÖSPI, dem Österreichischen Strompreisindex. Die Österreichische Energieagentur berechnet diesen Index auf Basis der Großhandelspreise an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig. Diese ­Preise für Strom und Gas sind in den vergangenen Monaten sehr stark gestiegen.

Billig erzeugt, teuer verkauft

Nun beanstanden Kundinnen und Kunden, dass der Verbund zwar auf der ­einen Seite seinen Strom als zu „100 % aus österreichischer Wasserkraft“ anpreist und große Mengen selbst erzeugt. Auf der anderen Seite hängen aber die Strompreise des Verbunds an einem vom Börsenkurs abhängigen Index. Letzterer macht die Rechnung für die Kunden viel teurer. Wir vom VKI haben die Preis­anpassungsklausel des Verbunds geprüft und möchten vor Gericht klären: Ist so eine Preisgestaltung zulässig? Darf der Verbund seinen Preis für Bestandskunden an einen ­Börsenpreis binden und durch die gesteigerten Preise er­hebliche Gewinne erwirtschaften?

AKTUALISIERUNG
Das Handelsgericht Wien urteilte am 7.2.2023: Nein, so geht es nicht. Lesen Sie die Meldung: Strompreis-Urteil: Verbund-Preiserhöhung 2022 unzulässig Das Urteil ist - Stand: 23.2.2023 - nicht rechtskräftig.

2021 stieg das Verbund-Ergebnis auf 874 Millionen Euro. In den ersten drei Quartalen 2022 betrug es 983 Millionen.

Klage gegen die Wien Energie

Verwirrend auch die Vorgangsweise der Wien Energie. Das Unternehmen hatte in seinen Geschäftsbedingungen (gültig bis 15.8.2022) einmal im Jahr eine Preisanpassung vorgesehen. Sie orientierte sich an Indexwerten. Nun änderte die Wien Energie kurzfristig die Geschäftsbedingungen und führte eine Klausel ein, die einmalig eine Preis­erhöhung mit 1.9.2022 vorsieht – und in den folgenden Jahren eine Preisanpassung jeweils am 1.4. und 1.10.

Dabei sollen sich die Preisänderungen jeweils an ­anderen Indexwerten (ÖSPI bzw. ÖGPI – Gaspreisindex) für den Arbeitspreis und am Verbraucherpreisindex für den Grundpreis orientieren. Wir halten die Kurzfristigkeit der einmaligen Preisänderungsklausel für unzulässig. Da die Wien Energie zudem auch alle Kundinnen und Kunden ohne deren Zustimmung auf den neuen Tarif „OPTIMA Entspannt“ umstellen möchte, haben wir sie geklagt.

Sammelaktionen: 22,7 Mio Euro

Seit Februar 2020 haben wir über unsere Sammelaktionen Vergleiche mit 17 Energieanbietern (siehe unten) erzielt

  • knapp 2,6 Millionen potenziell Geschädigte
  • 389.000 Teilnehmer an unseren VKI-Sammelaktionen erhalten eine Refundierung
  • Refundierung beträgt insgesamt 22,7 Millionen Euro
  • Höchster Betrag 2.280 Euro
  • Durchschnittlicher Betrag 58,28 Euro

Liste der Energieanbieter:

  1. EVN
  2. Enamo
  3. Wien Energie
  4. Energie Burgenland
  5. Energie Graz/Solar Graz
  6. TIWAG
  7. VKW Illwerke
  8. E-Werke Frastanz
  9. Montafon
  10. Stadtwerke Bregenz
  11. Stadtwerke Feldkirch
  12. Energie Steiermark
  13. Verbund
  14. IKB
  15. easy green
  16. Maxenergy
  17. Kelag

Hier finden Sie einen Überblick über unsere Sammelaktionen: verbraucherrecht.at/sammelaktionen

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