Zum Inhalt
Wertsicherung Verbund
Bild: shutterstock.com

Strompreise: Wir klagen den Verbund - Ist die Wertsicherung rechtens?

, aktualisiert am

Spitzen-Strompreis trotz billiger Wasserkraft: Gericht soll Zulässigkeit der aktuellen Preisänderungsklausel klären.

AKTUALISIERUNG: Das Handelsgericht Wien hat unsere Klage bestätigt (Urteil ist aber - Stand 23.2.2023 - nicht rechtskräftig). Lesen Sie mehr: Strompreis-Urteil: Verbund-Preiserhöhung 2022 unzulässig

______________

Viele Kunden beschweren sich bei uns massiv über die Preiserhöhungen von Energieanbietern. Zuletzt sorgte die Preiserhöhung bei der Verbund AG (Verbund) für Ärger. Konsumentinnen und Konsumenten beklagen, dass der Energieanbieter mit der Aussage „100 % aus österreichischer Wasserkraft“ wirbt. Das Unternehmen erzeugt große Strommengen aus Wasserkraft, bindet seine Preise aber an einen vom Börsenkurs abhängigen Index (siehe unten). Billige Erzeugung, aber Spitzenpreise im Verkauf? Alles rechtens, sagt der Verbund. Das stehe so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also dem Vertrag zwischen Kunden und Unternehmen. Ist so eine Preisgestaltungsklausel zulässig? Wir haben daher im Auftrag des Sozialministeriums den Verbund geklagt.

Diagramm zeigt Auf und Ab des Strompreises
Das Auf und Ab des Österreichischen Strompreisindex Bild: ScrSh/Energie-Agentur

Blick zurück: Seit Herbst 2021 zeigt sich ein massiver Anstieg der Großhandelspreise für Energie. Auf Grund dieser aktuellen Marktentwicklung hat der Verbund im März 2022 angekündigt, u.a. die Stromtarife für seine Haushaltskunden per 1.5.2022 zu erhöhen.

Preis orientiert sich an Energie-Börse Leipzig

Der Verbund hat dazu im Kleingedruckten für Verbraucher eine sogenannte „Indexklausel“ vereinbart. Sie bindet den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). Der Strompreis richtet sich also nicht nach den billigeren Produktionskosten durch heimische Wasserkraftwerke. Basis für ihn sind vielmehr Kennzahlen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig.  Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen.

Hirmke: "völlig unverständlich"

„Für viele Konsumentinnen und Konsumenten ist es vollkommen unverständlich, warum der Verbund seinen Preis an einen Börsenpreis bindet“, erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, den Unmut „obwohl er den Strom für Haushaltskunden wohl zu einem überwiegenden Teil selbst produziert und durch die gesteigerten Preise erhebliche Übergewinne erwirtschaftet hat“.

Hohen Vorjahresgewinn übertreffen

Der Gewinn des Verbund-Konzerns ist 2021 um über 38 Prozent auf 874 Millionen Euro gestiegen. Der Verbund möchte aber, so berichtet das Branchenmedium  energynewsmagazine.at, "diese Ergebnisse heuer nochmals deutlich übertreffen." Entsprechend kräftig solle die Dividende angehoben werden.

 

Tabelle zeigt: Der Verbund verdient immer mehr Geld
Niedrige Erzeugungskosten, steigende Einnahmen Bild: Screenshot/Verbund (19.7.2022)

Preis-Klausel des Verbund geprüft

Wir haben die Preisanpassungsklausel des Verbunds umfassend geprüft. „Dabei sind wir zur Ansicht gelangt“, erklärt Hirmke das Vorgehen des VKI, „dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen die vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Wir wollen das vom Gericht prüfen lassen und haben geklagt“.

Sind solche Wertsicherungsklauseln zulässig?

Diese Klage soll auch klären, inwieweit derartige Wertsicherungsklauseln zulässig sind. „Gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Preise spielen Preisanpassungsklauseln für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Unternehmen, eine immer wichtigere Rolle. Wir erwarten uns von dieser Klage eine Klarstellung, welche Grundvoraussetzung eine Wertsicherungsklausel im Konsumentenvertrag erfüllen muss“, ergänzt Hirmke.

Lesen Sie mehr auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang