AKTUALISIERUNG: Das Handelsgericht Wien hat unsere Klage bestätigt (Urteil ist aber - Stand 23.2.2023 - nicht rechtskräftig). Lesen Sie mehr: Strompreis-Urteil: Verbund-Preiserhöhung 2022 unzulässig
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Viele Kunden beschweren sich bei uns massiv über die Preiserhöhungen von Energieanbietern. Zuletzt sorgte die Preiserhöhung bei der Verbund AG (Verbund) für Ärger. Konsumentinnen und Konsumenten beklagen, dass der Energieanbieter mit der Aussage „100 % aus österreichischer Wasserkraft“ wirbt. Das Unternehmen erzeugt große Strommengen aus Wasserkraft, bindet seine Preise aber an einen vom Börsenkurs abhängigen Index (siehe unten). Billige Erzeugung, aber Spitzenpreise im Verkauf? Alles rechtens, sagt der Verbund. Das stehe so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also dem Vertrag zwischen Kunden und Unternehmen. Ist so eine Preisgestaltungsklausel zulässig? Wir haben daher im Auftrag des Sozialministeriums den Verbund geklagt.
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