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Verbund: Geld-zurück-Aktion - Unzulässige Preiserhöhung

Zuviel verrechnet? Betroffene Haushaltskunden erhalten vom Verbund Geldersatz. Die Anmeldung ist bei uns bis spätestens 30.09.2021 möglich.

Die Vorgeschichte: Die EVN hatten eine Klausel zu Preiserhöhungen eingeführt. Wir klagten und erhielten vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht. Auch viele andere Energieversorger hatten auf Basis dieser Klausel ihre Preise erhöht. Mit dem höchstgerichtlichen Urteil im Rücken verhandelten wir mit diesen Energieversorgern und konnten für viele Tausend Kunden Geld zurück fordern. Es geht um weit über achtzig Millionen Euro, die wir für Kunden zurückholten.

Verbund-Kunden

Jetzt gibt es die Einigung mit dem Verbund.

Verbund-Kunden erhalten über unsere VKI-Aktion einen Geldersatz für die Preiserhöhungen vom

  • 01.04.2019
  • 01.06.2019 und
  • 01.09.2019.

Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum der Preiserhöhung bis 30.06.2020.

Frist bis 30.9.2021

Sie sind Verbund-Kunde und betroffen? Die Frist läuft bis 30.9.2021. - Lesen Sie mehr über Voraussetzungen und Anmeldung: Verbund: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung
 


Lesen Sie auch: Konsumentenrecht: Millionen erkämpft - Ihr Geld, Ihr Recht, unser Auftrag

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