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Holzplättchen mit Fragezeichen, Kopf auf Holzpättchen und eine Glühbirne auf Holz dazwischen Pfeile, alles vor türkisem Hintergrund
Energiefragen? Wir informieren Sie, wann Sie sich an die E-Control wenden können. Bild: Dilok/stock.adobe.com

Wann ist die E-Control für Sie da?

Wussten Sie, dass Sie sich bei Problemen mit Ihrem Energieanbieter an die staatlich anerkannte Verbraucher:innen-Schlichtungsstelle der E-Control wenden können? Wir informieren Sie, in welchen Fällen das möglich ist.

Laut ihrer Website ist die E-Control: „(…) neutraler Ansprechpartner bei Streitigkeiten zwischen Strom- und Erdgasunternehmen und ihren Kund:innen (…).“ Dabei geht es um außergerichtliche Lösungen. Voraussetzung für die Schlichtung ist ein höchstens zwei Jahre zurückliegender eigener Einigungsversuch mit dem Energieunternehmen. Bei Interesse können Sie sich für eine Streitschlichtung über
das Schlichtungsformular der E-Control anmelden.

Schlichtungsanträge von 2020 bis 2024

Grafik zur Anzahl der Schlichtungsverträge von 2020 bis 2024, blaue Balken auf orangem Hintergrund
Bei der E-Control eingegangene Schlichtungsanträge von 2020 bis 2024. Bild: E-Control | Stand Dezember 24

Ein Blick auf die Anträge: 2024 gingen die Schlichtungsanträge um 44 Prozent zurück – von 2.486 im Vorjahr auf 1.394. Dennoch liegen die Antragszahlen höher als vor dem Energiepreisanstieg im Jahr 2022. 68 Prozent der Beschwerden wurden 2024 positiv, 22 Prozent negativ erledigt, 10 Prozent waren Ende März 2025 noch offen.

Neben Schlichtungsanträgen gingen 2024 weitere 20.759 Anfragen ein, vor allem zu Jahresabrechnungen, Verbrauchsdifferenzen, Energiepreisen und Smart-Meter-Umstellungen.

Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle, etwa für

  • Strom- und Gasthemen
  • Nachverrechnung von Verbrauchsmengen
  • Vertragsrücktritt

Nicht zuständig, etwa bei

  • Fernwärme
  • vorliegenden Klagen bei Gericht oder der Regulierungskommission zur selben Streitigkeit
  • Konflikten mit Streitwerten unter 10 Euro

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