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Strompreis: Stromzähler zeigt rasch durchlaufende Euros
Der Strompreis steigt Bild: DesignRage/Shutterstock

Strompreis: neues Gesetz, weniger Kontrolle

Für Energielieferanten ist es künftig einfacher, das Kleingedruckte und die Strompreise zu ändern.

In Österreich soll es mehr erneuerbare Energie geben. Dafür braucht es gesetzliche Anpassungen im Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG). In diesem Rahmen hat das Parlament auch weiterführende gesetzliche Änderungen beschlossen. Sie schreiben vor, unter welchen Bedingungen Energielieferanten zukünftig ihre Geschäftsbedingungen und Strompreise ändern dürfen. Das hat angesichts der hohen Energiepreise Konsequenzen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Für die kleinen Kunden gibt es einige Verbesserungen – siehe unten. Gleichzeitig schwächt der Gesetzgeber die Möglichkeiten gegen Preiserhöhungen vorzugehen, berichtet die Arbeiterkammer.

Ratenzahlung und bessere Information

Der Parlamentsbeschluss wird demnach einige Rechte für Haushaltskundinnen und –kunden im sogenannten Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) verbessern.

  • Verständliche Information: Die Energielieferanten müssen ihre Kundinnen und Kunden künftig verständlich über die Möglichkeiten der sogenannten Grundversorgung informieren. Die Regulierungsbehörde E-Control liefert dafür die Vorgabe.
  • Strom für Schwache: Kundinnen und Kunden, die Zahlungsschwierigkeiten haben oder keinen Stromlieferanten finden, können sich auf die Grundversorgung berufen. Für sie gibt es für einen Anspruch darauf, weiterhin mit Strom zu angemessenen Preisen beliefert zu werden.
  • Beratung: Energielieferanten müssen darüber informieren, an welche Beratungsstellen sich Betroffene in schwierigen Situationen wenden können.
  • Ratenzahlung: Kunden können nun Ratenzahlungen wählen, um Schulden leichter zu bezahlen. Das wird bis zu 18 Monate möglich sein.
  • Kündigungsrecht: Bei Änderungen des Energiepreises haben Kundinnen und Kunden das Recht auf Kündigung des Stromliefervertrages, auch wenn eine Bindungsfrist besteht.

Kundenrechte geschwächt

In der Vergangenheit hatten wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) wiederholt Energieversorger geklagt und hohe Millionenbeträge für Kundinnen und Kunden zurückgeholt – siehe Links unten. Nun hat der Gesetzgeber die Bedürfnisse der Energiewirtschaft verstärkt berücksichtigt. Das neue Gesetz schränkt unsere Möglichkeiten ein, mit dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gegen rechtlich problematische Preiserhöhungen vor Gericht zu klagen. Damit fehlt eine wirksame Rute im Fenster, um Energieversorger von unangemessenen Preiserhöhungen abzuhalten.

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