Drei und A1 haben Anhebungen der Gebühren bereits bestätigt, so berichtet die Arbeiterkammer. Drei werde die Gebühren je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben, A1 um 8,5 Prozent. Auch Magenta zieht nach.
Handyverträge werden teurer – So kündigen Sie richtig
Schnallen Sie sich an, die Preise heben ab. - Mobilfunker erhöhen ab April die Handytarife.
Gebühren an gestiegenen Index anpassen
In vielen Handyverträgen stehen Klauseln, die es den Mobilfunkern erlauben, bestimmte Gebühren mit dem Verbraucherpreisindex zu erhöhen. Kleinere Mobilfunkanbieter wie unter anderem Spusu, HOT, georg und krone mobil hätten keine Klauseln in ihren Verträgen, die diese Erhöhungen (Indexanpassungen) erlauben würden. Yesss hat Mitte Jänner bei Neuverträgen eine entsprechende Klausel eingeführt.
Um welche Preiserhöhung handelt es sich?
Für Kund:innen ist wichtig: Handelt es sich
- um eine Preiserhöhung, die an einen Index (= Maßzahl) gebunden ist?
- Oder ist es eine andere Preiserhöhung?
Sonderkündigungsrecht
Bei einer freien Preiserhöhung ohne Index müssen die Unternehmen die Kundschaft mindestens drei Monate vorher informieren. In der Regel ist dann von „nicht ausschließlich begünstigende Änderungen“ der Entgeltbestimmungen die Rede. In diesem Fall haben Kund:innen ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen ihren Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen und sich einen anderen Anbieter suchen. Betroffene können ihr preisgestütztes Handy behalten, müssen aber mit einer Abschlagszahlung rechnen. Die Berechnung dieser Nutzungsgebühr ist kompliziert; die Anbieter sind verpflichtet, die Höhe in Form einer Tabelle in den Vertrag aufzunehmen.
Normale Kündigung
Anders Preiserhöhungen, die auf Indexklauseln beruhen. Hier haben Verbraucher:innen kein Sonderkündigungsrecht. Verträge ohne aufrechte Mindestbindung können normal gekündigt werden.
AK: Preiskeule trifft Handynutzer ab April
https://www.arbeiterkammer.at/service/presse/Preiskeule_trifft_Handynutzer_ab_April_heftig.html
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