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Umgestürzte Fichte liegt am Boden
Der Waldbesitzer haftet für Schäden an Leitungen, die über bzw. durch das Grundstück gehen Bild: A.von-Dueren/Shutterstock

A1: Leitung beschädigt - Nachbarschaftsdienst

Bei Waldarbeit die Leitung beschädigt. A1 ist schnell mit der Mahnung.

Die Mutter hatte zugestimmt, der Sohn muss nun zahlen. Über den Wald von Herrn Arnetzhofer läuft ein Luftkabel für Telekomdienste - zum Nachbarn wohlgemerkt. 

Waldarbeit beschädigt Leitung

Klimawandel und Borkenkäfer setzen dem Wald zu. Beim Schlägern von Fichten beschädigt Herr Arnetzhofer die Leitung. Zwei A1-Techniker reparieren sie. Material, Arbeitszeit, Netzdokumentation, Messgeräte, Entsorgung der Altmaterialien, Verwaltungskosten, Störungsbearbeitung – in Summe beträgt die Rechnung 1076,8 Euro. Herr Arnetzhofer ist sauer, zahlt aber, um etwaige Mahnkosten zu vermeiden. 

A1 antwortet nicht auf Mails

„Bei diesem Verlauf der Telefonleitung“, so schreibt er uns, „ist ein Schaden, dass ein Ast oder Wipfel die Telefonleitung streift, vorprogrammiert. Ich finde es daher unmoralisch, dass man im Schadensfall derart zur Kasse gebeten wird. Hätte meine Mutter geahnt, was auf uns zukommt, hätte sie nie die Zustimmung für diese Leitungsführung gegeben.“ Sauer ist er auch darüber, dass er von A1 auf seine Mails keine Antwort, dafür aber Zahlungserinnerungen bekommt. 

Hälfte des Schadens erlassen

Wir kontaktieren das Unternehmen und bitten, einen Teil des verlangten Schadenersatzes in Kulanz an Herrn Arnetzhofer rückzuüberweisen - oder im Idealfall die veralteten Leitungen anders zu verlegen, um zukünftige Schäden zu vermeiden. Nein, antwortet A1, eine Verlegung des Kabels ist nicht möglich. Sie seien aber „ob seines kooperativen Verhaltens bereit, Herrn Arnetzhofer die Hälfte des Schadenersatzes, demnach 538,43 Euro, rückzuerstatten.“

Betreut hat den Fall ...

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