Gebühren ohne entsprechende Leistung sind Konsument:innen ein Dorn im Auge – und Gerichten auch. Erst 2022 hatte der Oberste Gerichtshof Fitness-Studios eine Servicepauschale ohne entsprechende Leistung untersagt. Gleiches gilt nach neuen Urteilen für Reiseveranstalter. Die Arbeiterkammer hat nun gegen jene von A1, Magenta und Drei geklagt.
Servicepauschale: AK klagt A1, Magenta, Drei
Sollten Gerichte für die Konsument:innen urteilen, sind hohe Rückforderungen möglich.
Servicepauschale für Handy und Breitband
Bei der AK-Klage geht es um die Servicepauschale für Handys und für Breitband-Internet. Das ist hochbrisant. Sollten die Gerichte für die Konsument:innen urteilen, sind enorm hohe Rückforderungen möglich.
Grünes Licht von Behörde
Die Mobilfunker sehen die Sache naturgemäß anders. Ihnen zufolge würden sie sehr wohl eine Leistung erbringen. Außerdem könne das Urteil zur Servicegebühr bei einem Fitnesscenter nicht auf sie angewandt werden.
Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR hatte diese Servicegebühr bisher als zulässig erachtet.
LINKS
verbraucherrecht.at: Servicepauschale und 12-monatige Vertragsbindung bei Fitnesscenter unzulässig
https://verbraucherrecht.at/servicepauschale-und-12-monatige-vertragsbindung-bei-fitnesscenter-unzulaessig/66055
verbraucherrecht.at: Gesetzwidrige Klauseln eines Pauschalreiseveranstalters
https://verbraucherrecht.at/gesetzwidrige-klauseln-eines-pauschalreiseveranstalters/67173
OGH: Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen Fitnessstudios
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/verbandsklage-der-arbeiterkammer-gegen-fitnessstudios-wegen-der…
AK geht gegen Servicepauschale von Mobilfunkern vor
https://vbg.arbeiterkammer.at/service/mediathek/konsumentenschutz/ak-geht-gegen-servicepauschale-von-mobilfunkern-vor.h…
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