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AK klagt gegen die Servicepauschale von A1, Magenta und Drei Bild: A1/Pressebereich

Servicepauschale: AK klagt A1, Magenta, Drei

Sollten Gerichte für die Konsument:innen urteilen, sind hohe Rückforderungen möglich.

Gebühren ohne entsprechende Leistung sind Konsument:innen ein Dorn im Auge – und Gerichten auch. Erst 2022 hatte der Oberste Gerichtshof Fitness-Studios eine Servicepauschale ohne entsprechende Leistung untersagt. Gleiches gilt nach neuen Urteilen für Reiseveranstalter. Die Arbeiterkammer hat nun gegen jene von A1, Magenta und Drei geklagt. 

Servicepauschale für Handy und Breitband

Bei der AK-Klage geht es um die Servicepauschale für Handys und für Breitband-Internet. Das ist hochbrisant. Sollten die Gerichte für die Konsument:innen urteilen, sind enorm hohe Rückforderungen möglich.

Illustration zeigt: Magnet zieht einem Mann Münzen aus der Tasche
Ist die Servicegebühr für Internetdienste gerechtfertigt? Das klären jetzt die Gerichte Bild: Na_Studio/Shutterstock

Grünes Licht von Behörde

Die Mobilfunker sehen die Sache naturgemäß anders. Ihnen zufolge würden sie sehr wohl eine Leistung erbringen. ­Außerdem könne das Urteil zur Servicegebühr bei einem Fitnesscenter nicht auf sie angewandt werden. 

Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR hatte diese Servicegebühr bisher als ­zulässig erachtet.

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