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T-Mobile-Gebäude in der Dämmerung
Immer wieder klagen wir T-Mobile wegen Irreführung der Kunden - und gewinnen Bild: VDB-Photos/Shutterstock

T-Mobile: Urteil ignoriert – 60.000 Euro Strafe

Irreführende Werbung: Der Telekom-Riese mit der Marke Magenta hält sich nicht an Gerichtsurteile. Jetzt soll er 60.000 Euro Strafe zahlen.

T-Mobile hatte sein Glasfaser-Internet in einem TV-Werbespot mit den Worten „gratis bis Jahresende“ beworben. Dabei hat das Unternehmen lediglich mit einem Sternchen und einem für zwei Sekunden eingeblendeten Text über Zusatzkosten wie die Servicepauschale, Aktivierungsentgelt und eine Mindestvertragsdauer aufgeklärt. Auf Plakatwerbungen war die Fußzeile kaum lesbar. Gratis war also nicht gratis, die Werbung eine Irreführung der Konsumenten. Wir klagten Magenta.

Irreführung der Kunden

Das Oberlandesgericht Wien stimmte uns zu. Die Werbung von T-Mobile sei eine irreführende Geschäftspraktik. Die Phrase, „gratis bis Jahresende“, signalisiere, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen. T-Mobile habe es, so bestimmt es das Urteil von Anfang 2021 zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis als gratis zu bewerben, ohne deutlich auf die sonstigen anfallenden Kosten hinzuweisen.

Das Urteil war klar, T-Mobile machte trotzdem weiter, wir klagten auf Exekution und gewannen.

„Wiederholt Verstöße“

„Die Höhe der Geldstrafe war“, so schreibt das Gericht Wien Innere Stadt, „insbesondere aufgrund der Zahl der wiederholt beanstandeten Verstöße (…) und der unstrittigen Liquidität der verpflichteten Partei (…) angemessen.“ In einfacher Sprache: Die sollen zahlen, erstens haben sie immer wieder gegen das Urteil verstoßen und zweitens können sie es sich leisten. So berichtet T-Mobile stolz, dass es seinen Bruttogewinn 2021 „um fast zehn Prozent auf 543 Mio. Euro gesteigert“ hat. Die Strafe hingegen beträgt 60.000 Euro. T-Mobile will das nicht auf sich sitzen lassen und geht in die nächste Instanz.

Immer wieder Irreführung

Es ist nicht das erste Mal, dass T-Mobile Kunden mit falschen Werbeaussagen in die Irre führt. So verurteilte der Oberste Gerichtshof das Unternehmen wegen eines sogenannten „Null-Euro-Handys“, das dann doch 240 Euro oder mehr kostet; https://konsument.at/t-mobile-null-euro-handy-kostete-240-euro-oder-mehr/64774

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