AKTUALISIERUNG (12.6.2025): Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die hier beschriebenen Urteile aufgehoben und diese Servicegebühr als rechtens beurteilt. Lesen Sie mehr zum OGH-Urteil: https://verbraucherrecht.at/oeticket-ogh
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Die Vorgeschichte: 2023 hatten wir die CTS Eventim Austria GmbH geklagt. Sie betreibt das Kartenservice Ö-Ticket. In unserer Klage ging es um Vertragsbedingungen von Ö‑Ticket, darunter die sogenannte zusätzliche „Servicegebühren“ für den Kauf von Eintrittskarten und deren Rückerstattung. Das Handelsgericht (HG) Wien hatte in erster Instanz die von uns beanstandeten Regeln zur Servicegebühr als unzulässig erklärt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte in zweiter Instanz deren Gesetzwidrigkeit. Das Urteil ist – Stand 4.4.2024 - nicht rechtskräftig.
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