Wer eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung kauft, zahlt damit Künstler, Personal, Technik und auch die Lesegeräte beim Einlass. Zusätzliche Gebühren muss der Anbieter sehr gut begründen. Die Gebühr muss für den Kunden vor dem Kauf transparent und auch die Höhe muss gerechtfertigt sein.
Viele Nebengebühren
So hatte etwa das Unternehmen Oeticket verschiedene Gebühren verrechnet:
print@home (Ausdruck zu Hause): 2,50 Euro, mobile tickets: 2,50 Euro, Hinterlegung an der Abendkassa: 2,90 Euro, in einem Geschäft: 1,90 Euro, im Oeticket-Center: 1,90 Euro
Wir klagten. Handelsgericht Wien und Oberster Gerichtshof (OGH) gaben uns Recht.
So beurteilten die Gerichte extra Ö-Ticket: Servicegebühr für "print@home"-Tickets (Ausdruck durch den Kunden) und mobile-tickets im damaligen Fall als unzulässig. Auch Gebühren für die Abholung an der Abendkassa wurden im damaligen Fall als nicht zulässig beurteilt. Heute verrechnet das Unternehmen diese Gebühren laut eigener Homepage nicht mehr.
Karten auf andere Person
In einem anderen Fall ging es um sogenannte „Umpersonalisierungsgebühren“. Im eingeklagten Fall waren die gekauften Eintrittskarten auf den Namen des Käufers ausgestellt. Wurde jedoch der Käufer der Karten z.B. krank, dann konnten die Karten nur dann genutzt werden, wenn der Name auf der Eintrittskarte geändert wurde.
Im eingeklagten Fall waren Gebühren von 10 Euro pro Karte und pro Änderung zu bezahlen. Erschwerend kam hinzu, dass diese Umpersonalisierung lediglich mit dem Kundenkonto des ursprünglichen Käufers und nur für den gesamten Auftrag möglich war. Lesen Sie mehr: Ö-Ticket: Käufer-Personalisierung - Gesetzwidrige Klauseln bei Ed-Sheeran Konzert
Versandspesen erlaubt
Die Kosten für den Versand der Tickets dürfen laut Höchstgericht an den Kunden weitergegeben werden.
Mag. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI: "Die Zulässigkeit von zusätzlichen Servicegebühren muss stets im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Anbieter müssen jedenfalls die Transparenz-, Preisauszeichnungs- und Informationspflichten einhalten. Darüber hinaus muss auch eine ausreichende sachliche Rechtfertigung für die Einhebung weiterer Kosten gegeben sein."
Praxistipps
- Vergleichen: Beim Kauf von Onlinetickets gibt es oft erhebliche Preisunterschiede. Verbraucher sollten daher vor einem Kauf jedenfalls umfassend Preise vergleichen.
- Sichern: Wir empfehlen den Buchungsvorgang zu sichern und zu dokumentieren. So haben Sie im Streitfall entsprechende Nachweise.
Telefonische Beratung
Wer Probleme mit dem Ticketkauf und hier speziell mit Extra-Gebühren hat, kann sich an unsere telefonische Beratung wenden: 01/588 770