So kann das Leben sein, singt Helene Fischer. Für deren Konzert am 4.4.2020 kauft Frau Trapp über Ö-Ticket zwei Karten. Veranstalter ist die Leutgeb Entertainment Group. Der Gesamtpreis beträgt 275,98 Euro plus Vermittlungsgebühr. Das Konzert wird wegen Corona mehrmals verschoben und findet – „Ein kleines Glück“ – am 1. Oktober 2022 statt.
Leutgeb/Ö-Ticket: Helene-Fischer-Konzert verschoben, Kartenpreis refundiert
Das Helene-Fischer-Konzert wurde abgesagt. Die Rückzahlung erwies sich als mühsam. Wir konnten helfen.
Keinen erreicht
Die Kundin berichtet: „Ich habe inzwischen ein Baby und mehrmals versucht, die Karten rückerstattet zu bekommen. Bei Ö-Ticket konnten sie mir nicht helfen. Von der Leutgeb Group habe ich keine Antwort bekommen. Telefonisch kann man dort auch keinen erreichen.“
Anspruch auf den Ticketpreis
Wir sagen: Als Konsumentin müssen Sie bei coronabedingter Absage keinen anderen Termin akzeptieren; Sie haben Anspruch auf den Ticketpreis. Wenn Sie schon vor dem 31.12.2022 eine Rückzahlung fordern (HF: „Ewig ist manchmal zu lang“), kann man Ihnen über 70 Euro pro Ticket einen Gutschein ausstellen, darüber hinaus bekommen Sie das Geld bis zu 250 Euro in bar ausgezahlt. Wenn Sie den Gutschein bis zum 31.12. nicht einlösen, haben Sie anschließend das Recht auf unverzügliche Auszahlung. Sie können ab 31.12.2022 die sofortige Auszahlung der Konzerttickets verlangen (HF: „Hundert Prozent“) und müssen keinen Gutschein akzeptieren. Ist die Vermittlungsgebühr gesondert ausgewiesen, müssen Sie das Geld vom Veranstalter zurückfordern, falls dem nicht so ist, von Ö-Ticket.
„Am Ende sind wir stark genug“
Wir intervenierten im Sinn von „Volle Kraft voraus“. Die Leutgeb Group forderte die Original-Karten, verweigerte aber rechtswidrig den Ersatz der Versandkosten (HF: „Ich glaub dir hundert Lügen“). Frau Trapp erhielt zumindest die Ticketkosten refundiert. Hier schließen wir mit Helene Fischer, summen innig „Nur wer den Wahnsinn liebt“ und singen dann ganz laut: „Am Ende sind wir stark genug.“
Betreut wurde der Fall ...
... von unserem Juristen Lukas Hofmann, LL.B. aus unserer Beratung.
Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.
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