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Ticketanbieter Viagogo am Smartphone
Überhöhte Preise: Wir haben immer wieder Beschwerden über den Ticketanbieter Bild: T.Schneider/Shutterstock

Viagogo: Ärger und viel zu hohe Ticket-Preise

Nach Corona gehen wieder viele in Konzerte und Veranstaltungen. Über einen Ticket-Anbieter gibt es immer wieder Beschwerden.

  • Wie seriös ist der die Online-Ticketplattform?
  • Ist die Ticketbörse ein Schwarzmarkt?
  • Kann man stornieren?
  • Sind die Tickets teurer?
  • Um wie viel ist ein Ticket teurer als der Originalpreis?
  • Welche Erfahrungen machen Kund:innen?
  • Was sagen Konsumentenschützer:innen?
  • Betreibt Viagogo Wucher?
  • Was bedeutet es für Kund:innen, dass das Unternehmen in der Schweiz sitzt?
  • Wie funktioniert der Verkauf über die Plattform?

Vor allem zwei Vorwürfe tauchen immer wieder auf:

  • Die Eintrittskarten sind viel zu teuer.
  • Kund:innen erhalten personalisierte Tickets, mit denen sie nichts anfangen können.

Auf der Homepage des Ticketanbieters heißt es: „Wir sind der weltweit größte Sekundärmarktplatz für den Verkauf von Live-Event-Tickets.“ Sekundärmarktplatz bedeutet: Private oder Händler, die Tickets haben, können sie dort weiterverkaufen. Viagogo bietet also bereits gekaufte Tickets an und ist somit eine Art Zwischenhändler. Das dürfte den meisten Kund:innen nicht bewusst sein. Weiter: „Die Preise werden von den Verkäufern festgelegt und können unter oder über dem Originalpreis liegen.“ Den Preis des Ursprungstickets zeigt das Unternehmen nicht an.

Immer wieder Ärger

Wir haben Viagogo und oeticket verglichen. Bei einem Konzert von Pizzera & Jaus lagen die Originalpreise bei oeticket für zwei Karten bei 100 Euro, Viagogo verlangte dafür 309 Euro. „Das ist absolut überteuert“, schreibt uns der betroffene Kunde, „und ich bin darüber sehr sauer.“ Ein anderes Beispiel kommt von der Arbeiterkammer: Für zwei Karten für Ed Sheeran um je 58,70 Euro zahlte eine Frau 2018 auf der Schweizer Online-Ticketbörse insgesamt 703,35 Euro. Das könnte man Wucher nennen. Zum reinen Ticketpreis rechnet der Schweizer Ticketanbieter Aufschläge und Gebühren. Sie sind nicht von vornherein ersichtlich und unterliegen keiner gesetzlichen Regelung.

Tickets personalisieren

Die Veranstalter versuchen sich vor Missbrauch zu schützen, indem sie Tickets personalisieren. Der Name der kaufenden Person steht auf dem Ticket. Kauft man Tickets für eine Gruppe und wird krank, kann es für die Verbliebenen mühsam werden, weil der Name der erkrankten Person auf dem Ticket steht. Lesen Sie dazu auch: https://konsument.at/oe-ticket-gebuehren-unzulaessig-032021

Ticket mit Ausweis vergleichen

Anna Katharina Tonner - Juristin: nationale und europäische Agenden
Mag.ª Anna Katharina Tonner - Juristin: nationale und europäische Agenden Bild: VKI

Mag.a Anna Katharina Tonner BA, die als Juristin Viagogo-Geschädigte betreut, berichtet von einem Fall, wo die Personalisierung auf andere Weise hinderlich war: „Bei Herrn S. stand ‚Sam Clover‘ auf der Eintrittskarte, die ursprünglich bei oeticket gekauft worden war.“ Tonner weiter: „Problematisch wird es beim Einlass zu einer Veranstaltung, zu einem Fußballspiel usw. dann, wenn der Name mit Ausweis kontrolliert wird. Ich hatte einmal“, so Tonner, „einen Fall, bei dem der Konsument zu einem Fußballspiel nach Mailand wollte. Er hatte von dem Schweizer Unternehmen erst eine Bestätigung mit der Reservierung für ein ‚Kind‘ erhalten. Und einen Tag vor dem Spiel erhielt er ein Ticket, ausgestellt auf eine 16-jährige junge Frau, die er nicht kannte.“

Inzwischen berüchtigt

Anderer Fall, selbe Firma: „Ich habe bei der Veranstaltungsplattform Karten für das Helene-Fischer-Konzert in Wien gekauft. Angeboten wurden die Karten als Sitzplätze. Preis: 155 Euro pro Karte. Als die Karten zugeschickt wurden, waren sie als Stehplätze (74,90 Euro) ausgezeichnet.“

Trotz der negativen Erfahrungsberichte läuft das Geschäft. Das liegt auch daran, weil die Online-Ticketbörse durch Werbung in Google-Trefferlisten sehr gut sichtbar ist. Google verdient also mit. In der Veranstaltungsbranche ist der Ticketanbieter inzwischen mehr als bekannt. Künstler:innen versuchen zu verhindern, dass das Unternehmen ihre Karten verkauft.

Mehrere Urteile

Die Verbraucherzentrale Bayern erwirkte ein rechtskräftiges Urteil. Das Unternehmen darf nicht mehr mit einer Ticketgarantie werben, wenn der Zugang zu der Veranstaltung nicht sicher gewährleistet werden kann. Auch die Salzburger Festspiele waren im März 2023 vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich. Das Höchstgericht bestätigt, dass Viagogo den Kartenverkauf auf seiner Plattform unterstützt. Daher hafte der Ticketanbieter auch für rechtsverletzende Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten auf seiner Plattform. Neu ist, dass er das Urteil für eine breite Öffentlichkeit veröffentlichen muss.

EU-Regeln greifen kaum

Da das Unternehmen seinen Firmensitz in der Schweiz hat, greifen EU-Regeln kaum. Auch die Interventionen europäischer Konsumentenorganisationen gehen oft ins Leere. Trotzdem konnten auch wir vom VKI 2021 einen Erfolg vermelden. So bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH), dass 42 Klauseln gesetzwidrig sind. Die Ticketplattform wollte, dass Schweizer Recht gilt; es gilt aber österreichisches. Aber selbst mit einem rechtskräftigen Urteil in der Hand ist dessen Exekution in der Schweiz kaum möglich. Man bleibt auf den Kosten sitzen (Anwalt, Übersetzung, …).

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