Zum Inhalt
Blick aus der Menschenmenge Richtung Bühne bei einem Rockkonzert
Sommerzeit ist Festivalzeit Bild: KadirKARA / Shutterstock

Viagogo: 42 Klauseln unzulässig - Erfolgreiche Klage

Wir gingen erfolgreich gegen die Schweizer Ticket-Plattform vor. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt nun, dass 42 Klauseln gesetzwidrig sind. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten haben wir ein Verfahren gegen die viagogo AG wegen verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt. Darunter findet sich die Bestimmung, dass auf der österreichischen Internet-Seite viagogo.at Schweizer Recht gelte und Schweizer Gerichte zuständig seien. Das geht aber nicht.

„Wenn ein Unternehmer gezielt Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich anspricht, dann kann ihnen nicht der Schutz des österreichischen Verbraucherrechts entzogen werden. Verbraucher können also im Streitfall auch vor einem österreichischen Gericht klagen“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Bei Lieferproblemen andere Tickets

Eine weitere Klausel sah vor, dass, falls der Verkäufer die gekauften Tickets nicht liefert, die Plattform viagogo nach eigenem Ermessen entscheiden darf, ob sie dem Verbraucher Ersatztickets mit vergleichbarem Preis anbietet oder den Ticketpreis zurückzahlt. Der OGH beurteilte auch diese Klausel als unzulässig. „Kundinnen und Kunden müssen in einem solchen Fall die Möglichkeit erhalten, den gezahlten Betrag zurückzubekommen“, betont Gelbmann. Insgesamt erklärte der Oberste Gerichtshof 42 Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang