WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig
2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.
2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.
Schon wieder ein E-Scooter-Verleiher mit unfairen Klauseln.
2021 führten unsere Juristen etwa 280 Prozesse, über 90 Prozent davon erfolgreich. Hier ein Ausschnitt unserer Arbeit.
Unsere Kolleginnen und Kollegen von der spanischen Konsumentenschutzorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) haben Ryanair geklagt und rechtskräftig gewonnen. Es ging um die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir haben gegen 33 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CharterLine Autovermietung ("Buchbinder rent a car") geklagt.
Die GOLDATO GmbH handelt mit Edelmetallen und bietet auch "Goldkaufpläne“ an. Wir haben das Unternehmen geklagt.
Wir gingen erfolgreich gegen die Schweizer Ticket-Plattform vor. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass 42 Klauseln gesetzwidrig sind. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Eine Klausel der Laudamotion sah vor, dass Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor irischen Gerichten auszutragen sind.
Eigentlich müssten Konsumenten entschädigt werden. Manche Seilbahnbetreiber versuchen, das zu umgehen, wie ein Blick in die Geschäftsbedingungen zeigt.
Künftig müssen österreichische Telekom-Betreiber die Informationen zu Verträgen und Produkten verständlich und barrierefrei zusammenfassen.
Wir haben durchgesetzt, dass auch diese Stromanbieter ihre Kunden für rechtswidrige Preiserhöhungen entschädigen.
Wir vom VKI haben durchgesetzt, dass nach der EVN nun auch die Energie Burgenland ihre rund 120.000 Kunden für die unzulässigen Preiserhöhungen entschädigt.
Wir haben Apple geklagt, weil das Unternehmen Konsumenten nicht ausreichend über ihr Recht auf Gewährleistung informiert hat.
Die Ticketplattform viagogo sorgt seit langem für zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Wir klagten das Schweizer Unternehmen aufgrund mehrerer Klauseln in seinen AGB.
Gesetzwidrige Klauseln: Online-Banking „George“, Sparbücher und Sparbuchschließfächern. Das Handelsgericht Wien erklärte 15 von 18 Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Übermäßiger Selbstbehalt bei missbräuchlicher Verwendung der Kreditkarte, fehlende Transparenz, Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung. Wir klagten und bekamen in allen 15 Punkten Recht.
Bei Konzerten die ausschließlich als Open-Air-Veranstaltung geplant sind, erhalten Kartenbesitzer im Fall eines Gewitters den Eintrittspreis zurück. Veranstalter sehen aber Einschränkungen vor!
"Sie haben gewonnen", verkündeten Mitarbeiter der Firma Spar Garant AG und stellten Konsumenten Preise in Aussicht. Es folgte eine Rechnung, kein Gewinn.
Prozess gewonnen: Zuviel Pflichten für den Kunden, zu viel Rechte für Sky.
Gegenstand unserer Klage waren unzulässige Klauseln in den AGB der easybank AG. Insgesamt sind 16 Bestimmungen gesetzwidrig, so das Handelsgericht (HG) Wien.
Erfreuliche Nachrichten aus unserer Rechtsabteilung: Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der VKI die BAWAG und die ING-DiBa aufgrund von unzulässigen Klauseln in deren Geschäftsbedingungen.
Kunden konnten einen Vertrag mit simpli TV nur dann abschließen, wenn sie dem Erhalt von Werbung zustimmten. Unzulässig, meinte das Oberlandesgericht Wien.
Wann sind Geschäftsbedingungen unlesbar? Bei einer Schiftgröße von rund 5,5 Punkt und geringem Zeilenabstand, so ein Urteil des Obersten Gerichtshofes. Aber es hängt vom Einzelfall ab.
Die automatische Verlängerung von Verträgen zu Abos oder Mitgliedschaften kann rechtens sein – vorausgesetzt, die Kunden wurden zuvor korrekt informiert.
Lesen Sie das Kleingedruckte?
Kleidung im Abo: Das Geschäftsmodell von Fabletics beweist, dass sich ein genauerer Blick auf die AGB lohnt.
"Ist es wirklich nötig, die Nutzungsbedingungen von Online-Diensten komplett zu lesen? Das ist ja schon allein angesichts des Umfangs kaum zu bewältigen." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Gernot Schönfeldinger.
Der VKI klagt gegen 61 gesetzwidrige Klauseln in den AGB von Lyoness Europe AG. Da ein rechtskräftiges Urteil erst 2016 zu erwarten ist, ermöglichen wir den Geschädigten die Teilnahme an einer Sammelaktion.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die finnische Flugbuchungsplattform Seat24 deren AGB-Versprechen und tatsächliche Kundenbehandlung extrem auseinanderklaffen.
Der VKI klagt die A1 Telekom Austria AG wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marke bob. Das Oberlandesgericht Wien erklärte nun 22 Vertragsklauseln für unzulässig.
Der VKI führt eine Verbandsklage gegen das Fitness-Center Mc Fit Österreich GmbH. Dieses benachteiligt Kunden etwa bei der Rückforderung von Guthaben, bei Zahlungsverzug oder bei der Kündigung des Vertrages. Das Handelsgericht Wien gab der Klage des VKI statt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Mobilfunker Yesss! (mittlerweile A1) geklagt - mit Erfolg: Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie wollten u.a. die kostenlose Papierrechnung einschränken.
Das mobile Zahlungsservice Paybox hatte seinen Kunden per SMS für den 1.1.2014 Vertrags- und Entgeltänderungen angekündigt. So nicht, urteilten Gerichte in erster und zweiter Instanz. Das sei für den Kunden gröblich benachteiligend und intransparent.
Am 13. Juni 2014 trat die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Konsumenten sollten dadurch besser gegen Telefonkeilerei und Internetabzocke geschützt werden, doch die Umsetzung der EU-Richtlinie fällt in Österreich mehr als verwirrend aus.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt die Firma Paybox auf Unterlassung der Verwendung einer "Verschweigungsklausel" in ihren AGB.
Viele Firmen setzen auf die schweigende Zustimmung ihrer Kunden, wenn es um Veränderungen der AGB-Klauseln, höhere Entgelte oder Vertragsverlängerungen geht – nicht immer zu Recht.
Die Umstellung der paybox-Tarife verägert die Nutzer und ruft die Juristen auf den Plan. Der VKI hat nun eine Klausel in den AGB abgemahnt.
Der VKI führt gegen den Mobilfunkanbieter „Orange“, der mittlerweile von „Hutchison Drei“ übernommen wurde, eine Verbandsklage wegen Klauseln, die größtenteils intransparent sind. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI bei neun von zwölf Klauseln Recht.
Die Kreditkartenfirma Card Complete (Visa) will ihre Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Eine neue Klausel missfällt uns hier ganz besonders.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen geplante Vertragsänderungen den Konsumenten lediglich mitgeteilt werden. Wer nicht widerspricht, akzeptiert sie. Doch die Hinweise erfolgen oft so dezent, dass Kunden sie einfach übersehen.
Wir haben gegen die neuen Geschäfts-Bedingungen von UPC geklagt.
UPC ändert seine Geschäftsbedingungen, daher erreichen uns viele Anfragen. Unsere Rechtsabteilung prüft die Neuerungen.
VKI gewinnt Prozess gegen Hutchison 3G Austria; Geschäftsbedingungen sollen besser lesbar sein. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Kunden von Banken und Kreditkartenunternehmen erhalten derzeit Schreiben: Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) der Geldinstitute werden geändert. Die Änderungen sind positiv.
Die BAWAG PSK informiert ihre Kunden über Änderungen in den Geschäftsbedingungen. Die Information ist alles andere als transparent.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: