Wir sind im Auftrag des Sozialministeriums dagegen vorgegangen und wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Nach dem Urteil des OGH darf Laudamotion diese Klausel nicht mehr verwenden und sich den Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber auf diese berufen. Das Urteil ist rechtskräftig.
AGB bereits geändert
„Die Laudamotion GmbH hat ihre AGB diesbezüglich bereits geändert und diese Klausel für den Geschäftsverkehr mit Konsumentinnen und Konsumenten gestrichen“, erläutert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, das Ergebnis des Verfahrens. „Die Verbraucher können sich also sicher sein, dass sie Klagen gegen Laudamotion in Österreich einbringen können.“