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Blaue Jetons mit KLM-Logo
Die Vermittlungsprovision ist Teil des Ticketpreises. Bei Annulierung ist sie in der Regel zurückzuzahlen Bild: Andreas-Prott/stock.adobe

Flug annulliert: Provision zurück - EuGH-Urteil

Gerichtsurteil: Annullieren Airlines einen Flug, dann müssen sie in der Regel Konsument:innen künftig auch die Vermittlungsprovisionen von Buchungsportalen zurückzahlen. 

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Fluglinie kann sich dabei nicht darauf berufen, die Höhe dieser Provision nicht gekannt zu haben.

Opodo-Flugbuchung auf einem Bildschirm
Wenn die Airline mit der Buchungsplattform in einer Geschäftsbeziehung steht, dann ist die Vermittlungsprovision Teil des Ticketpreises. Die Fluglinie muss sie bei einer Annullierung vollständig zurückzahlen. Bild: SDF_QWE/Adobe

Im verhandelten Fall kauften die Betroffenen über Opodo Flugtickets für KLM-Flüge von Wien über Amsterdam nach Lima und retour. Die 2.053,48 Euro umfassten die Flugscheine sowie eine Vermittlungsprovision für Opodo (95,14 Euro).

Rückzahlung

Fünf Tage vor Abflug annullierte KLM den Teil des Rückfluges von Amsterdam nach Wien. KLM zahlte die Tickets zurück, nicht aber die Vermittlungsprovision von Opodo. Wir hatten auf Rückzahlung dieser Provision geklagt. 

Nun hat der Oberste Gerichtshof in Österreich dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung vorgelegt und der hat klargestellt: Wenn die Airline mit der Buchungsplattform in einer Geschäftsbeziehung steht, dann ist die Vermittlungsprovision Teil des Ticketpreises. Die Fluglinie muss sie bei einer Annullierung vollständig zurückzahlen. Bietet die Plattform ohne Wissen der Airline Tickets an, ist die Provision von der Airline nicht zurückzuzahlen. 

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