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Opodo-Flugbuchung auf einem Bildschirm
Opodo Prime: 1300 Beschwerden über unerwünschte Mitgliedschaft Bild: SDF_QWE/Adobe

Opodo Prime: Beschwerden über unerwünschte Mitgliedschaft

Reise billiger buchen? Vorsicht. Schnell rutscht man in eine unerwünschte Opodo-Prime-Mitgliedschaft. Uns liegen viele Beschwerden vor.

Mit seiner Prime-Mitgliedschaft verspricht Opodo niedrigere Flug- und Hotelpreise, eine flotte Hotline, exklusive Angebote und andere Vorteile. Viele Konsument:innen wollen sie probehalber nutzen. Versuchen sie aber ein zweites Mal einen günstigeren Preis zu bekommen, überstellt Opodo sie gegen ihren Willen in eine Prime-Mitgliedschaft. Sie kostet 100 Euro. 

Testabo um 15 Euro zu sparen

Ein Betroffener, Niko Brauner, beschreibt das so: „Ich habe über Opodo eine Reise gebucht, dabei ein Testabo (frei kündbar innerhalb 30 Tagen) angehakt, um einen um 15 Euro billigeren Preis zu bekommen. Ich hatte schon einmal so ein Testabo. Opodo hat mich aber nirgends darauf hingewiesen, dass es, wenn ich noch einmal eines abschließe (was ja technisch möglich war), automatisch in einen Kauf übergeht. 

99,99 Euro abgebucht

Mir wurden ohne meine Genehmigung 99,99 Euro abgebucht. Hätte ich das gewusst, hätte ich das nie gemacht.” – Finanziell zahlt sich für Konsument:innen die Opodo-Prime-Mitgliedschaft oft nicht aus, weil die Mitgliedschaft für Normalverbraucher:innen in der Regel teurer ist als die Ersparnis. 

"Es ist ganz leicht. Folgen Sie diesen Schritten"

Werbung für Opodo Prime auf Opodo
Werbung für Opodo Prime: "Es ist ganz leicht. Folgen Sie einfach diesen simplen Schritten" Bild: Screenshot vom 28.4.2025

"Bekomme das Geld nicht zurück"

Herr Brauner berichtet: „Weder Kündigung noch Einspruch helfen. Ich bekomme das Geld nicht zurück.“ Er ist mit seiner Beschwerde über die unerwünschte Opodo-Prime-Mitgliedschaft nicht der Einzige. Mit diesem und ähnlichen Winkelzügen werden Verbraucher:innen seit Jahren in ungültige Verträge gelotst. 

1300 Fälle

Uns liegen aus den Vorjahren allein für Österreich weit über hundert Fälle vor. Im gesamten Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren sind es knapp 1.300. Und das sind nur die bei uns gemeldeten. 

Zahlung ab dem zweiten Mal

Portrait von Mag. Maria Semrad
Unsere Juristin Mag. Maria Semrad aus dem EVZ (Europäisches Verbraucherzentrum) Bild: U.Romdorfer/VKI

Maria Semrad, die den Fall betreut hat: „Wir haben Fälle, wo Verbraucher:innen einen Flug mit dem Opodo-Prime-Vorteil gebucht haben und später nochmal einen Flug mit Prime buchen. Damit schließen sie, ohne es zu wissen, eine Jahres-Mitgliedschaft ab.“ 

Ein Klick ergibt zwei Verträge

Das Gefinkelte daran: Man muss dafür keine extra Schaltfläche anklicken. Ein Klick ergibt zwei Verträge. Auch ist während der Buchung nirgends zu lesen, dass man den Prime-Preisvorteil kein zweites Mal in Anspruch nehmen darf, weil sonst automatisch eine Mitgliedschaft folgt. Widersprechen Konsument:innen der Mitgliedschaft und der Abbuchung, lehnt Opodo ab und verweist sie auf die Geschäftsbedingungen (AGB).

Rechtlich sind sie ungültig. Konsument:innen können das Geld zurückfordern.

"Überraschende Klausel"

Semrad: „Ich würde meinen, dass das eine überraschende Klausel ist“. Die Konsequenz: Damit gibt es keinen Vertrag und auch kein Jahresabo. „Außerdem“, so Semrad, „ist sie gröblich benachteiligend für Verbraucher:innen.“ Wir haben in dem Fall über unsere spanischen Kolleg:innen in der Opodo-Zentrale interveniert. Das Unternehmen hat daraufhin den Betrag rücküberwiesen.

Urteil des Obersten Gerichtshofes

Das Beispiel ist kein Einzelfall. Der Oberste Gerichtshof hat Opodos Vorgangsweise in der Vergangenheit bei der Prime-Mitgliedschaft verurteilt. Hier ein Auszug aus dem Opodo-Urteil vom 28.02.2024:

„Der auf § 28a KSchG gestützte Unterlassungsanspruch sei berechtigt, weil gemäß § 8 Abs 1 FAGG die relevanten Informationen unmittelbar vor der Bestellung durch den Kunden eingeblendet werden müssten. Bestelle ein Kunde auf der Website der Beklagten zum Prime-Tarif, schließe er mit der Betätigung des Buttons ‚Jetzt kaufen‘ gleichzeitig ein O* Prime-Abo ab, ohne dass er hierzu unmittelbar vor der Vertragserklärung und in unmittelbarer Nähe zur Schaltfläche, deren Anklicken zur Abgabe der Vertragserklärung führe, die Informationen nach § 8 Abs 1 FAGG erhalte. Im Lauf des Bestellvorgangs ergebe sich für den Kunden daher nicht, dass er mit einem Klick zwei Vertragsverhältnisse, darunter ein entgeltliches Dauerschuldverhältnis zur Beklagten, eingehe. Auch die von der Klägerin beanstandeten Klauseln habe das Erstgericht zu Recht als unzulässig erkannt.“

Aus der Verständigung von Opodo

„Sehr geehrte(r),

wir hoffen, Sie sind wohlauf. Während Sie weiterhin die Welt des Reisens mit uns erkunden, möchten wir sicherstellen, dass Ihre Erfahrung nahtlos und lohnend bleibt. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich erneut für Prime entschieden haben. Ihr Enthusiasmus für unsere exklusiven Angebote ist großartig!

"Nur ein kostenloses Probeabo"

Wir haben festgestellt, dass Sie bereits ein kostenloses Prime-Probeabo genossen haben auf Opodo. Der erste Testzeitraum begann am 2024-09-10, und wir hoffen, dass Sie davon profitiert haben. Gemäß unserer Prime-Geschäftsbedingungen können Sie nur ein kostenloses Probeabo genießen. Daher haben wir Ihre Prime-Mitgliedschaft aktiviert, um Ihnen einen ununterbrochenen Zugang zu den Prime-Vorteilen zu gewährleisten. Diese Aktivierung spiegelt unser Engagement wider, um Ihnen kontinuierlichen Wert und Bequemlichkeit auf Ihren Reisen zu bieten.“

VKI-Beratung

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

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