„Wenn der Herrgott net will“ … beginnt ein altes Heurigenlied. In dem Fall will das Bodenpersonal am Flughafen Bordeaux nicht. Streik. Die Maschinen bleiben unten.
Lufthansa: Flug annuliert - Höhere Gewalt
Das Bodenpesonal streikt. Bekommen Fluggäste eine Ausgleichzahlung?
Lufthansa bietet 120 Euro
Familie Scheurer gibt für Übernachtung im Hotel, Verpflegung und Mietwagen für vier Personen knapp 500 Euro aus. Bei einem Streik sieht die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 unter Umständen keine Ausgleichszahlungen vor – höhere Gewalt. Also: „Sei net dumm, sei schön stumm, sag es war nix “ Die Lufthansa bietet als Trostpflaster 120 Euro.
Netzwerk hilft
Über unser Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren intervenieren wir. Letztlich überweist die Lufthansa 400 Euro.
Betreut hat den Fall ...
... unsere Juristin und Beraterin Mag. Anna Katharina Tonner, BA.
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Ihre Rechte bei Flugreisen
https://europakonsument.at/rechte-bei-flugreisen/64857
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