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Menschen warten am Flughafen in einer Schlange auf den Check-in
Wer beim Umsteigen erneut einchecken muss, kann bei Verspätungen den Anschlussflug verpassen Bild: Pressmaster/Shutterstock

TAP: Flug verpasst - Gepäck selbst einchecken

Die Mitarbeiter der Fluglinie laden das Gepäck um 1 Stunde 37 verspätet aus. Die Familie verpasst den Weiterflug nach Wien und muss noch einmal zahlen. Wir konnten helfen.

Familie Lischka bucht Flüge für die Kapverden – also Sonne, Atlantik, Äquatorwinde ... Am 11. September geht es mit der Fluglinie TAP Air Portugal von Lissabon nach Santa Maria (Sal). Der Rückflug von Sal nach Lissabon ist für 0:15 Uhr geplant, Ankunft in Lissabon um 6:05 Uhr. Von Lissabon nach Wien soll es um 8:10 Uhr weitergehen.

Selbst abholen und neu einchecken

Die Familie weist beim Check-in in Sal die TAP darauf hin, dass sie das Gepäck direkt durchchecken sollen. Die Antwort: „infelizmente não“, frei übersetzt: „Leider nein“. Die Reisenden müssen ihr Gepäck in Lissabon selbst abholen und für den Weiterflug nach Wien neuerlich einchecken. 

Was schief gehen kann, geht schief. Die Mitarbeiter laden das Gepäck um 1:37 Stunden verspätet aus. Die Familie verpasst den Weiterflug nach Wien. Frust macht sich breit.

Flug kostet 997 Euro extra

Die TAP kann sie auch nicht umbuchen. Stattdessen bietet die Fluglinie ihnen einen Platz für den nächsten Flug nach Wien an. Der geht Stunden später und kostet 997,04 Euro extra. Immerhin versichert der Angestellte, dass diese Kosten von der TAP zurückgezahlt würden. Aber die Versuche der Familie, das Geld zurückzubekommen, bleiben erfolglos. Noch mehr Frust. Als Grund für die verweigerte Rückzahlung führte TAP unterschiedliche Fluggastdatennummern (PNR) für die Flüge Sal – Lissabon und Lissabon – Wien an.

Zügige Auslieferung ist Pflicht

Reinhold Schranz - Leiter Europäisches Verbraucherzentrum
Mag. Reinhold Schranz - Leiter Europäisches Verbraucherzentrum Bild: VKI

Mag. Reinhold Schranz leitet das Europäische Verbraucherzentrums (EVZ) in Wien und beschreibt die Rechtslage: „Die Betroffenen haben in diesem Fall einen berechtigten Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft TAP. 1 Stunde 37 Minuten für die Übergabe des Gepäcks ist eindeutig zu lang.“ Dieses organisatorische Verschulden des Personals am Flughafen Lissabon sei der Fluglinie TAP zuzurechnen. Denn die Beförderung des Gepäcks sowie die zügige Auslieferung, gehöre zu den Pflichten der Fluggesellschaft.

Wir haben bei der TAP interveniert und sie über die Rechtslage aufgeklärt. Daraufhin hat die Fluglinie die Kosten des Ersatzfluges an Familie Lischka bezahlt.

Zwei Beförderungsverträge gebucht

Wichtig, um den Hintergrund zu verstehen: In diesem Fall haben die Verbraucher:innen zwei Beförderungsverträge gebucht. Ausführende Linien sind in dem Fall die Fly2Sky aus Bulgarien (für die Strecke Lissabon – Sal – Lissabon) und Smartlynx Airlines aus Lettland (für Lissabon – Wien). TAP war vertraglicher Luftfrachtführer. Wir raten: Wenn die Zeit zum Umsteigen kurz ist, ist es sinnvoller, wenn möglich, in einem zu buchen. Auf diese Weise wäre das Gepäck durchzuchecken gewesen.

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EU Flagge, darunter steht "Mitfinanziert durch die Europäische Union"
Bild: ECC-net

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