Viele Menschen sehen „minus 50 %“ auf einem Produkt und glauben, das sei ein Schnäppchen. Wenn aber der Preis zwei Wochen vorher niedriger als der aktuell beworbene Verkaufspreis war, dann ist die Bewerbung dieser „Preisermäßigung“ unzulässig. Seit 2022 gilt in Österreich eine gesetzliche Regelung (konkret § 9a Preisauszeichnungsgesetz): Wirbt ein Geschäft mit einem Rabatt, dann muss sich der Rabatt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tagen beziehen. Und nur auf diesen niedrigsten Preis. Verbraucher sollen dadurch ein realistisches Bild vom tatsächlichen Vorteil des beworbenen Preises bekommen.

Falsche Rabattaktionen – wir klagen Billa, Spar, Hofer und Lidl
Rabatt! EXTREM-AKTION! Preissenkung! Die großen Ketten versuchen, ihre Preise möglichst vorteilhaft darzustellen. Sie verstoßen dabei gegen das Gesetz zur Preisauszeichnung. Wir sagen: Das ist Irreführung der Konsument:innen und haben geklagt.
Billa, Spar, Hofer und Lidl
Billa, Spar, Hofer und Lidl beherrschen etwa 90 Prozent des österreichischen Marktes. Was sie tun, hat Gewicht. Wir haben uns ihre Rabattaktionen angesehen. Ergebnis: Sie halten sich nach unserer Auswertung nicht an diese Vorschrift. Hier ein Beispiel von Billa:
BILLA GENUSSWELT Roastbeef Sous Vide

In der Kalenderwoche 11, zwischen 13.03. und 19.03.2025 bewirbt Billa das Roastbeef mit 29,90 Euro. In der KW 13 kostet dasselbe Produkt 32,99 Euro. Laut Billa-Werbung ist es angeblich um drei Euro billiger geworden. Das ist falsch. Billa hat das Produkt um drei Euro verteuert. Rabatte müssen sich auf den echten niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen – und nicht auf einen vorher künstlich erhöhten Preis. Das hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Herbst 2024, Aldi Süd) bestätigt.
Ein Euro teurer geworden

Lebensmittelpreise deutlich gestiegen
Für betroffene Konsument:innen sind diese sogenannte „Aktionen“ keine Kleinigkeit.
- Inflation: Lebensmittelpreise sind deutlich gestiegen – besonders günstige Produkte:
Seit 2019 haben sich die Preise für Grundnahrungsmittel wie Mehl, Kartoffeln oder Öl teils verdoppelt. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen leiden darunter – sie greifen häufiger zu Aktionsware und sind dadurch besonders anfällig für falsche Preisversprechen. - Teurer: Größere Haushalte können in Österreich pro Jahr durchaus um 1.000 Euro mehr für Lebensmittel ausgeben als in Deutschland.
- Billiger? 40 Prozent aller Einkäufe in Österreich laufen über Aktionen – aber oft ohne echte Ersparnis: Viele davon beruhen auf falschen Vergleichspreisen. Man glaubt zu sparen, kauft, spart aber nicht. Das untergräbt das Vertrauen.
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"Gegen unzulässige Rabattwerbung"

Dr.in Barbara Bauer ist Juristin in unserer Rechtsabteilung:
„Mit unseren Klagen im Auftrag des Sozialministeriums gehen wir systematisch gegen unzulässige Rabattwerbungen großer Supermarktketten vor. Die Vergleichspreise sollen auf realen Marktwerten basieren und Rabattpreise nicht attraktiver erscheinen, als sie es sind.“
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