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Falsche Rabatte - wir haben Billa, Spar, Hofer und Lidl geklagt Bild: Coloures-Pic/Adobe.Stock

Falsche Rabattaktionen – wir klagen Billa, Spar, Hofer und Lidl

Rabatt! EXTREM-AKTION! Preissenkung! Die großen Ketten versuchen, ihre Preise möglichst vorteilhaft darzustellen. Sie verstoßen dabei gegen das Gesetz zur Preisauszeichnung. Wir sagen: Das ist Irreführung der Konsument:innen und haben geklagt.

Viele Menschen sehen „minus 50 %“ auf einem Produkt und glauben, das sei ein Schnäppchen. Wenn aber der Preis zwei Wochen vorher niedriger als der aktuell beworbene Verkaufspreis war, dann ist die Bewerbung dieser „Preisermäßigung“ unzulässig. Seit 2022 gilt in Österreich eine gesetzliche Regelung (konkret § 9a Preisauszeichnungsgesetz): Wirbt ein Geschäft mit einem Rabatt, dann muss sich der Rabatt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tagen beziehen. Und nur auf diesen niedrigsten Preis. Verbraucher sollen dadurch ein realistisches Bild vom tatsächlichen Vorteil des beworbenen Preises bekommen.  

Billa, Spar, Hofer und Lidl

Billa, Spar, Hofer und Lidl beherrschen etwa 90 Prozent des österreichischen Marktes. Was sie tun, hat Gewicht. Wir haben uns ihre Rabattaktionen angesehen. Ergebnis: Sie halten sich nach unserer Auswertung nicht an diese Vorschrift. Hier ein Beispiel von Billa:

BILLA GENUSSWELT Roastbeef Sous Vide

Zwei Inserate von Billa zeigen irreführende Rabatte
Bild: VKI/Klagsschrift

In der Kalenderwoche 11, zwischen 13.03. und 19.03.2025 bewirbt Billa das Roastbeef mit 29,90 Euro. In der KW 13 kostet dasselbe Produkt 32,99 Euro. Laut Billa-Werbung ist es angeblich um drei Euro billiger geworden. Das ist falsch. Billa hat das Produkt um drei Euro verteuert. Rabatte müssen sich auf den echten niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen – und nicht auf einen vorher künstlich erhöhten Preis. Das hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Herbst 2024, Aldi Süd) bestätigt.

Ein Euro teurer geworden

Das Produkt wird teurer, aber Spar wirbt mit einem - falschen - Rabatt
Zwischen 6. und 12.2. kosten sie 11,99 Euro. Zwei Wochen später kostet dasselbe Produkt 12,99 Euro. Das ist ein Euro teurer. Aber Spar nimmt einen unzulässigen Vergleichspreis und wirbt mit falschen Rabattprozenten. Bild: VKI/Klagsschrift

Lebensmittelpreise deutlich gestiegen

Für betroffene Konsument:innen sind diese sogenannte „Aktionen“ keine Kleinigkeit.

  • Inflation: Lebensmittelpreise sind deutlich gestiegen – besonders günstige Produkte:
    Seit 2019 haben sich die Preise für Grundnahrungsmittel wie Mehl, Kartoffeln oder Öl teils verdoppelt. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen leiden darunter – sie greifen häufiger zu Aktionsware und sind dadurch besonders anfällig für falsche Preisversprechen. 
  • Teurer: Größere Haushalte können in Österreich pro Jahr durchaus um 1.000 Euro mehr für Lebensmittel ausgeben als in Deutschland.
  • Billiger? 40 Prozent aller Einkäufe in Österreich laufen über Aktionen – aber oft ohne echte Ersparnis: Viele davon beruhen auf falschen Vergleichspreisen. Man glaubt zu sparen, kauft, spart aber nicht. Das untergräbt das Vertrauen.

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"Gegen unzulässige Rabattwerbung"

Dr.in Barbara Bauer - Juristin
Dr.in Barbara Bauer, Juristin beim VKI Bild: VKI

Dr.in Barbara Bauer ist Juristin in unserer Rechtsabteilung:

„Mit unseren Klagen im Auftrag des Sozialministeriums gehen wir systematisch gegen unzulässige Rabattwerbungen großer Supermarktketten vor. Die Vergleichspreise sollen auf realen Marktwerten basieren und Rabattpreise nicht attraktiver erscheinen, als sie es sind.“ 

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