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Fußballerfüße und Ball auf der Wiese - Detailaufnahme der Schuhe
Dazn beging einige schwere Fouls an Kund:innen, damit die Einnahmen stimmen. Wir grätschten vor Gericht ordentlich rein. Jetzt geht es in die Verlängerung Bild: Sergey Nivens/Shutterstock

Dazn-Abo: höhere Preise, weniger Rechte - Urteil gegen unfaire Klauseln

So kann man mit Kund:innen nicht umgehen. Wir hatten die Dazn Limited (London) wegen 15 Klauseln im Kleingedruckten geklagt. Sowohl das Handelsgericht als auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) haben nun alle für unzulässig erklärt. Das Urteil betrifft vor allem Preiserhöhungs- und Änderungsklauseln. 

AKTUALISIERUNG: Das Dazn-Urteil in zweiter Instanz bestätigt unsere Position, ist aber - Stand 20.11.2024 - noch nicht rechtskräftig. Zur Sache:

Das Streaming-Angebot von Dazn besteht ausschließlich aus Sportinhalten. Kund:innen von Dazn können nach Abschluss eines Abos auf internetfähigen Geräten Live-Sport-Übertragungen, aufgezeichnete Sportereignisse sowie Rückschauen und auch Sportdokumentationen ansehen. Das ist für unterschiedliche Sportarten möglich, wie etwa Fuß- und Basketball, Mixed Martial Arts (MMA) und viele mehr. 

Zwei Abo-Modelle

Dazn bietet derzeit zwei Abo-Modelle an: ein Abo mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr mit anschließender flexibler Kündbarkeit bei einer Kündigungsfrist von 30 Tagen um 19,99 Euro monatlich. Das andere hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat und ist jederzeit monatlich kündbar. Dieses Abo kostet 29,99 Euro monatlich. 

Preiserhöhungen gegen Verluste

Preisanpassungsklausel unzulässig

Das Gericht beurteilt unter anderem eine Preisanpassungsklausel als unzulässig. Sie hätte es Dazn ermöglicht, den Preis für das Abo an, Zitat, „veränderte Marktbedingungen anzupassen“. Das Gericht urteilt, dass diese Klausel eine unbeschränkte Preiserhöhung vorsehe, ohne aber nachvollziehbare Eckdaten und/oder Beschränkungen für die Preiserhöhungen anzugeben. Dazn benennt zwar „Bewertungsgrundlagen“ wie „Lohnkosten“, „Verwaltungskosten“ oder Kosten für „Kundenservice und sonstige Umsatzkosten“. Das seien aber, beanstandet das Gericht, entweder unternehmensinterne Größen oder sie sind zu unklar beschrieben. 

Außerdem beinhaltet die Klausel keine Verpflichtung zur Preissenkung.

Deutscher Verbraucherpreisindex

Eine andere Preisklausel orientiert sich am deutschen Verbraucherpreisindex (VPI). Österreichische Kund:innen müssen aber laut Gericht nicht damit rechnen, dass ein deutscher Verbraucherpreisindex für Preiserhöhungen herangezogen wird. 

Stimmt zu, wer schweigt?

Eine weitere Klausel sieht vor, dass das Schweigen der Konsument:innen im Falle von bestimmten Preiserhöhungen als Zustimmung gelten solle. Das verletzt aber das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Es sieht vor, dass Unternehmen Konsument:innen auch zu Beginn der vorgesehenen Frist für Widerspruchs oder Kündigung noch einmal extra auf die Bedeutung des Schweigens hinweisen müssen.

Nicht im vollen Bus

Dazn wollte bestimmen, dass Kund:innen nicht an Orten streamen, an denen der Dienst von Teilen der Öffentlichkeit mitgeschaut werden kann. Das würde bedeuten, dass man das Dazn-Streaming weder in gut besuchten Zügen oder Bussen noch in überfüllten U-Bahnen ansehen dürfte. Das Gericht meinte – übersetzt in Jugendsprache –: „Geht gar nicht“.

"Keine schrankenlose Preiserhöhung"

Portrait von Dr. Joachim Kogelmann, Jurist beim VKI
Dr. Joachim Kogelmann, Jurist beim VKI Bild: Konstantinoudi/VKI

„Gerade in Zeiten, in denen sämtliche Streaming-Anbieter ständig an der Preisschraube drehen, ist das Urteil ein Signal an die Branche, auf rechtskonforme Preisanpassungsklauseln zu achten“, kommentiert Dr. Joachim Kogelmann, Jurist im VKI. „Preiserhöhungen sind nicht schrankenlos möglich.“

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