Zum Inhalt
T-Mobile-Logo
T-Mobile/Magenta: Kunden in die Irre geführt, Urteil ignoriert, Gewinn gesteigert Bild: T-Mobile - Magenta/Presse

T-Mobile/Magenta: Kunden in die Irre geführt, Urteil ignoriert, 60.000 € Strafe

Zuerst die Kunden in die Irre führen und dann das Gericht ignorieren und weitermachen. T-Mobile/Magenta muss wegen wiederholter Verstöße gegen ein Gerichtsurteil 60.000 Euro Strafe zahlen.

In einer Pressemeldung vom August 2022 jubelt Magenta: „Magenta Telekom mit Rekord bei Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2021“. Sieht man sich an, wie es zu diesen "Erfolgen" kommt, sieht die Sache anders aus.  

Gratis kostet Geld

T-Mobile (Magenta Telekom) hatte ein Glasfaser-Internet-Angebot groß mit „gratis bis Jahresende“ beworben. Im Fernsehwerbespot war – gekennzeichnet durch ein Sternchen – 2 von 12 Sekunden ein langer Text mit Hinweisen u.a. auf die Servicepauschale, ein Aktivierungsentgelt und die Mindestvertragsdauer in einer Fußzeile eingeblendet. Auch auf Plakaten befand sich eine derartige Fußzeile. Bei typischerweise flüchtiger Betrachtung war sie aus größerer Entfernung aber kaum lesbar.

Schon 2021 bewertete das Oberlandesgericht (OLG) Wien diese Werbung als sogenannte irreführende Geschäftspraktik. Ein Werbeadressat, so das Gericht, verstehe die hervorgehobene Mitteilung „gratis bis Jahresende“ so, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen.

Servicepauschale, Aktivierung, Mindestbindung

Diesem rechtskräftigen Urteil zufolge muss es T-Mobile daher unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis – insbesondere als „gratis“ – für einen bestimmten Zeitraum zu bewerben, sofern nicht auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile hingewiesen wird – und zwar ausreichend deutlich. Das trifft im Besonderen auf Servicepauschale, Aktivierungsgebühr und Mindestbindungsdauer zu.

Urteil ignoriert und weitergeworben

T-Mobile/Magenta hielt sich nicht an das Urteil und warb mehrfach weiter. Im Juni 2021 brachten wir daher erstmals einen Exekutionsantrag gegen das Unternehmen ein. Das Gericht verhängte in erster Instanz eine Strafe von 10.000 Euro. Wir legten Rechtsmittel ein, daraufhin erhöhte das Gericht diese Strafe auf 30.000 Euro. Doch die Verstöße von T-Mobile nahmen kein Ende. Dezember 2021 neuer Exekutionsantrag, unter anderem aufgrund von weiteren Verstößen auf Twitter und in der ORF-TVThek. Diesmal steigerte das Erstgericht die Strafe auf 60.000 Euro. Dagegen gefiel T-Mobile nicht und ging in die nächste Instanz.

Urteil: "Hohe Geldstrafe als Druckmittel"

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wies das Unternehmen ab und bestätigte das erste Urteil. Der Exekutionsbeschluss ist rechtskräftig. Dieses mehrfache Zuwiderhandeln (wir hatten sechs Verstöße in nur 16 Tagen bewiesen) belege – so das Gericht – die Hartnäckigkeit von T-Mobile. Wörtlich im Urteil: „Dazu kommt, dass bei einem Großunternehmen wie der Verpflichteten nur eine entsprechend hohe Geldstrafe als Druckmittel wahrgenommen und spürbar wird.“

250 Mio. Euro Bruttogewinn

T-Mobile/Magenta wird sich die Strafe in jedem Fall problemlos leisten können. So betrug der Brutto-Gewinn im ersten Halbjahr 2022 252 Millionen Euro.

Falschinformation nicht zum ersten Mal

Dass T-Mobile/Magenta mit Falschinformationen Kunden ködert, hat System: So kostete ein T-Mobile-"Gratis-Handy" in Wirklichkeit 240 Euro oder mehr. Auch hier entschied das Höchstgericht: "irreführend!"

Strafen bis zu 100.000 Euro

Portrait von Dr. Beate Gelbmann
Dr. Beate Gelbmann; Leiterin der Abteilung Klagen im VKI Bild: Romsdorfer/VKI

„Die österreichische Exekutionsordnung sieht Strafen von bis zu 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Die Höhe der Strafe infolge unseres ersten Exekutionsantrags wurde von T-Mobile offensichtlich nicht als ausreichend schmerzhaft angesehen, um die Verstöße gegen das Urteil einzustellen“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Links

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Test: Mobilfunkanbieter-Hotlines premium

Test: Mobilfunkanbieter-Hotlines

Kunden beanstanden Servicehotlines wegen schlechter Erreichbarkeit und langer Wartezeiten. Im Test erwiesen sie sich als besser als ihr Ruf.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang