Kunden von Banken und Kreditkartenunternehmen erhalten derzeit Schreiben: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Geldinstitute werden geändert, die Änderungen sind positiv.
Viele Konsumenten haben sich an uns gewandt, weil sie Briefe von ihrer Bank oder ihrer Kreditkartenfirma bekommen haben. Es gibt neue Geschäftsbedingungen, denen man zustimmen soll.
Änderung zum Besseren
Der Grund dafür ist ein durchaus erfreulicher. Die Änderungen hängen mit dem neuen Zahlungsdienstegesetz zusammen, das am 1.11.2009 in Kraft tritt. Dieses Gesetz bringt eine Reihe von Änderungen im Verhältnis Bank - Kunde, die günstiger für Konsumenten sind. So sollen beispielsweise Überweisungen nicht mehr so lange dauern und Zahlungseingänge auf dem Konto am gleichen Tag gutgeschrieben werden und nicht erst einen Tag später. Beim Kreditkartenunternehmen VISA kommt noch dazu, dass VISA unfaire Klauseln verwendet hatte. Die hatten wir gerichtlich bekämpft, VISA muss die Klauseln also konsumentenfreundlich ändern.
Die Art, wie Konsumenten die Änderungen bekannt gemacht werden, ist rechtlich zulässig, Juristen nennen dies Erklärungsfiktion. In den Geschäftbedingungen ist diese Form vorgesehen.
Schweigen genügt
Die neuen AGB werden unsere Juristen prüfen. Falls wir gesetzwidrige Klauseln finden, werden wir dagegen Verbandsklage einbringen. Gewonnene Verbandsklagen würden die betreffende Klausel ungültig machen, obwohl der Konsument zugestimmt hat. Die Bank könnte sich darauf nicht berufen. Daher können Konsumenten den Änderungen durchaus zustimmen. Das muss man nicht ausdrücklich bekannt geben. Es reicht, wenn man auf das Schreiben von Bank oder Kreditkartenfirma nicht reagiert.