Österreichisches Pyrotechnikgesetz
Den Umgang mit den fertigen Produkten regelt hierzulande das Österreichische Pyrotechnikgesetz in vier Kategorien:
F1
sehr geringe Gefahr; etwa Wunderkerzen, ab 12 Jahren.
F2
geringe Gefahr; Schweizer Kracher (Piraten), ab 16 Jahren. Privates Nutzen im Ortsgebiet ist verboten. Ausnahmen erteilen Bürgermeister:innen.
F3
mittlere Gefahr; für sachkundige Personen, etwa Feuerräder, ab 16 Jahren.
F4
große Gefahr, nur für Fachpersonal ab 18 Jahren, etwa Fontänen.

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