Eine Konsumentin war mit ihrem Micro Scooter der Firma Micro Mobility Systems AG unterwegs als während der Fahrt die Vordergabel brach. Die Konsumentin stürzte und verletzte sich schwer. Der Importeur muss Schadenersatz leisten, so das Handelsgericht Wien und spricht der Konsumentin mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld und Heilungskosten zu.
Sturz wegen schwacher Gabelkonstruktion
Was ist passiert? Eine Konsumentin kaufte im Jahr 2013 in einem Wiener Sportgeschäft einen Scooter der Marke Micro Mobility Systems AG. Im September 2015 stürzte die Konsumentin während der Fahrt, weil die Vordergabel brach. Bruchursache war eine zu schwache Ausführung der Gabelkonstruktion. Sie verletzte sich bei dem Sturz schwer, erlitt diverse Brüche, Rissquetschwunden und Prellungen. Die Verletzungen zogen einige Tage stationären Krankenhausaufenthalt nach sich.
Produkthaftungsfall
Eine Haftung wurde außergerichtlich abgelehnt. Der VKI klagte den Importeur des Scooters im Auftrag des Sozialministeriums, um die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zu klären. Für das Handelsgericht Wien (HG Wien) ist im bereits rechtskräftigen Urteil die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eindeutig gegeben. Aus diesem Grund haftet der österreichische Importeur für den in der Schweiz hergestellten Micro Scooter .
Scooterfahrerin trifft kein Mitverschulden
Im Verfahren kam auch zur Sprache, ob die Konsumentin ein erhebliches Mitverschulden trifft. Sie trug während der Fahrt mit dem Micro Scooter keinen Helm und auch keine Ellbogen-, Hand- und Knieschützer. Hinweise dazu gab es in der Bedienungsanleitung. Diese sind für das Gericht ohne Relevanz. Zudem gibt es in Österreich keine Helmpflicht für Scooterfahrer und Scooterfahrerinnen. Das Gericht sieht kein Mitverschulden der betroffenen Scooterfahrerin.
Schmerzensgeld, Heilungskosten, Haftung für Folgeschäden
Das HG Wien spricht der Konsumentin mehr als 10.000 Euro an Schmerzensgeld und Heilungskosten zu. Außerdem haftet der Importeur für zukünftige Folgeschäden der Konsumentin, die sich leider nicht ausschließen lassen.
„Es ist sehr erfreulich, dass es mit diesem Urteil eine Klarstellung zur Produkthaftung bei derartigen Scooter-Unfällen gibt und die Konsumentin nun endlich Schadenersatz bekommen hat. So geartete Unfälle können immer passieren. Ein Mitverschulden der Konsumentinnen und Konsumenten in solchen Fällen wäre nicht nachvollziehbar“, erläutert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
Lesen Sie auch das Urteil im Volltext auf Verbraucherrecht Produkthaftung bei Micro Scooter.