Die Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H (Hartlauer) warb mit Markenbrillen um 0 Euro. Dass die Gratisbrille mit einer Brillenversicherung verknüpft war, ging aus der Werbung allerdings nur unzureichend hervor. Wir sahen darin eine Irreführung und klagten im Auftrag des Sozialministeriums. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich: Hartlauer darf bei sogenannten „Koppelungsangeboten“ Brillen künftig nicht blickfangartig mit 0 Euro bewerben und muss ausreichend deutlich auf sonstige finanzielle Belastungen hinzuweisen.
Hartlauer: Irreführende Werbung für „Gratisbrille“
Zu gut versteckt: Kosten für die Brillenversicherung dürfen nicht verschleiert werden. Wir klagten und waren erfolgreich.
Teure Gratisangebote
„Teure Gratisangebote“, so lassen sich jene Angebote zusammenfassen, bei denen der Erhalt eines als gratis beworbenen Produkts untrennbar an eine kostenpflichtige Dienstleistung oder an den Kauf eines weiteren Produkts gekoppelt ist (Koppelungsangebote). „Koppelungsangebote finden sich oft und führen immer wieder zu Ärger bei Konsumentinnen und Konsumenten und Beschwerden bei uns“, erläutert Dr. Barbara Bauer, Juristin im Verein für Konsumenteninformation.
Markenbrille mit Premiumglas
Im Fall von Hartlauer wurden Markenbrillen inklusive Schweizer Premiumgläser um 0 Euro beworben. Voraussetzung war, dass Konsumentinnen und Konsumenten eine Brillenversicherung mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten abschlossen („Brillen Sorglospaket“). Die billigste Variante schlug mit 9,90 Euro Versicherungsprämie im Monat zu Buche. Dadurch entstanden bei der sogenannten Gratisbrille zumindest Kosten in Höhe von 237,60 Euro.
„Brille mit 0 Euro“
Die Werbung stellte prominent und blickfangartig den Preis der Brille mit 0 Euro in den Vordergrund. Der Hinweis auf die Kosten der Brillenversicherung trat in den Hintergrund. So war etwa die Einblendung in dem auf zahlreichen TV-Kanälen geschalteten Werbespot nur wenige Sekunden sichtbar und der Hinweis in der Printwerbung fand sich in der Fußnote - in kaum leserlicher Schrift.
Kunden getäuscht
Wir fanden: Mit dem „Gratisangebots“ täusche Hartlauer die Kunden und brachten Klage ein. Hartlauer gab sich einsichtig. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich das Unternehmen uns gegenüber, bei Koppelungsangeboten Brillen künftig nicht als gratis zu bewerben, ohne ausreichend deutlich auf sonstige Preisbestandteile hinzuweisen.
Gratisangebote als Lockmittel
„Gratisangebote gelten weiterhin als eines der größten Lockmittel in der Werbung. Der VKI setzt sich seit Langem für mehr Kostentransparenz ein und wird auch künftig gegen irreführende Werbung vorgehen“, so Dr. Barbara Bauer abschließend.
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