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Darstellung einer Brille - durch ein Glas sieht man Buchstaben scharf, durch das andere sieht man sie unscharf
Optikerkette Pearle: Ein als „gratis“ beworbener Sehtest war nicht kostenlos. Bild: Happymay/Shutterstock

Pearle: Irreführende Werbung mit „Gratis Premium Sehtest“

Ein als „gratis“ beworbener Sehtest war nicht kostenlos. Optikerkette lenkt vor Gericht ein.

Was ist „gratis“? In der Vergangenheit erhielten wir wiederholt Beschwerden zum „Gratis Premium Sehtest“ der Pearle Österreich GmbH (Pearle). Grund dieser Beschwerden: Der von Pearle beworbene „Gratis“-Sehtest war nur beim Erwerb eines zusätzlichen Produktes – einer Brille oder Kontaktlinsen – tatsächlich kostenlos. Im Auftrag des Sozialministeriums klagten wir beim Handelsgericht (HG) Wien wegen irreführender Geschäftspraktik. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich: Der Sehtest darf nicht als gratis beworben werden, wenn die „Gratis“-Leistung den kostenpflichtigen Erwerb einer Zusatzleistung voraussetzt.

"Unglückliche Einzelfälle"

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Wir machten bei Pearle sicherheitshalber eine Testbuchung.

Pearle wandte dagegen ein, dass für den Sehtest tatsächlich nichts verrechnet werde. Bei den von uns geschilderten Fällen handle es sich um unglückliche Einzelfälle durch fehlinformiertes Personal.

Wir machten deswegen sicherheitshalber eine Testbuchung. Und wieder informierte ein Pearle-Mitarbeiter, dass der Sehtest nur beim Kauf einer Brille oder von Kontaktlinsen gratis sei ...

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich

Letztlich lenkte die Optikerkette ein und erklärte sich zu einem sogenannten gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Pearle verpflichtet sich, es künftig zu unterlassen, Produkte als gratis zu bezeichnen, wenn das Produkt nicht oder nur beim Kauf eines zusätzlichen kostenpflichtigen Produkts gratis ist.

Gratis bleibt gratis

Portrait von Barbara Bauer, Juristin beim VKI
Dr.in Barbara Bauer, Juristin beim VKI Bild: Konstantinouidi/VKI

„Produkte und Dienstleistungen, die als gratis bezeichnet werden, dürfen auch nichts kosten. Diese vermeintliche Selbstverständlichkeit wird in der Praxis leider nicht immer gelebt“, erläutert Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI. „Der VKI geht daher immer wieder gegen verschiedene Anbieter von `teuren Gratisangeboten´ vor und setzt sich damit für mehr Kostentransparenz am Markt ein.“

Irreführung der Kunden scheint in der Branche üblich zu sein. Erst kürzlich bewarb Hartlauer eine "Gratisbrille". Wir klagten. - Folgen Sie den Links.

 

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