Die wichtige juristische Frage lautete: Wer darf beim Datenschutz klagen? Dürfen solche Verfahren nur betroffene Konsumenten oder Datenschutzbeauftragte einbringen? Oder sind dazu auch Verbraucherorganisationen berechtigt?
Datenschutz: Urteil erlaubt, Facebook zu klagen
Konsumentenorganisationen dürfen selbstständig Internetunternehmen klagen. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof in einem deutschen Verfahren gegen Facebook.
Auch letztere, so entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dürfen selbstständig Verbandsklagen gegen Internetunternehmen wie z.B. Facebook führen. Dies stehe im Einklang mit den Zielen des Datenschutzes. Das Urteil ist eine entscheidende Verbesserung von Konsumentenrechten. Denn welche einzelne Privatperson legt sich schon mit den großen Technik-Konzernen an?
Datenschutz, Wettbewerb, Konsumentenschutz
Anlass war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) gegen Meta Platforms Ireland Limited (früher Facebook Ireland). Das Unternehmen stellt kostenlose Spiele von Drittanbietern in seinem App-Zentrum bereit. Aus Sicht des vzbv hatte Facebook gegen Vorschriften zum Datenschutz, gegen Vorschriften zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und gegen den Konsumentenschutz verstoßen.
Erleichtert unsere Arbeit
Dieses Urteil ist auch für unsere Arbeit wichtig. Bis jetzt ruhten mehrere unserer Prozesse, weil die österreichischen Gerichte das Urteil des EuGH abwarteten. Wir hoffen nun auf eine baldige Fortsetzung dieser Verfahren.
LINKS
EuGH-Urteil: Klage eines Verbands zur Wahrung von Verbraucherinteressen ohne Auftrag
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=258485&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&p…
Verbandsklage bei DSGVO-Verstößen
https://verbraucherrecht.at/verbandsklage-bei-dsgvo-verstoessen/64970
Avis - EuGH-Vorlage zur Klagsbefugnis bei DSGVO-Verstößen
https://verbraucherrecht.at/eugh-vorlage-zur-klagsbefugnis-bei-dsgvo-verstoessen/5406