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EuGH-Urteil
Bild: r.classen/shutterstock

Datenschutz: Urteil erlaubt, Facebook zu klagen

Konsumentenorganisationen dürfen selbstständig Internetunternehmen klagen. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof in einem deutschen Verfahren gegen Facebook.

Die wichtige juristische Frage lautete: Wer darf beim Datenschutz klagen? Dürfen solche Verfahren nur betroffene Konsumenten oder Datenschutzbeauftragte einbringen? Oder sind dazu auch Verbraucherorganisationen berechtigt?

Auch letztere, so entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dürfen selbstständig Verbandsklagen gegen Internetunternehmen wie z.B. Facebook führen. Dies stehe im Einklang mit den Zielen des Datenschutzes. Das Urteil ist eine entscheidende Verbesserung von Konsumentenrechten. Denn welche einzelne Privatperson legt sich schon mit den großen Technik-Konzernen an?

Datenschutz, Wettbewerb, Konsumentenschutz

Anlass war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) gegen Meta Platforms Ireland Limited (früher Facebook Ireland). Das Unternehmen stellt kostenlose Spiele von Drittanbietern in seinem App-Zentrum bereit. Aus Sicht des vzbv hatte Facebook gegen Vorschriften zum Datenschutz, gegen Vorschriften zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und gegen den Konsumentenschutz verstoßen.

Erleichtert unsere Arbeit

Dieses Urteil ist auch für unsere Arbeit wichtig. Bis jetzt ruhten mehrere unserer Prozesse, weil die österreichischen Gerichte das Urteil des EuGH abwarteten. Wir hoffen nun auf eine baldige Fortsetzung dieser Verfahren.

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