Starke Schneefälle bringen Urlaubspläne durcheinander. Straßen sind unpassierbar oder wegen Lawinengefahr gesperrt. Urlauber können das gebuchte Hotel oder Ferienappartement nicht erreichen und den Aufenthalt nicht antreten.
Zufahrt möglich: zahlen
Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen von Folgendem aus: Ist der Urlaubsort auf einer Straße nicht, auf einer anderen aber schon erreichbar, dann wird der Urlauber das Entgelt für das gebuchte Feriendomizil zahlen.
Kann das Quartier von keinem Urlaubsgast – also auch nicht auf Umwegen – erreicht werden, dann trifft das Risiko der Unerreichbarkeit des eingeschneiten Wintersportortes den Gastwirt. Der Urlaubsgast, der die gemietete Unterkunft während der gesamten vereinbarten Vertragsdauer nicht mehr erreichen kann, ist daher nicht zur Entgeltzahlung oder zur Bezahlung von Stornogebühren verpflichtet.