Unsere Kolleginnen und Kollegen von der spanischen Konsumentenschutzorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) haben Ryanair geklagt und rechtskräftig gewonnen. Es ging um die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gleich 10 Klauseln wurden für nichtig erklärt. Darunter die zu generelle und vage Bestimmung, dass die Fluglinie das Gepäck der Passagiere auch mit einem anderen Flieger transportieren dürfe.
Gerichtsstand, Kosten für Boarding-Pässe
Außerdem erklärte das Höchstgericht jene Klausel für gesetzwidrig, die den spanischen Konsumentinnen und Konsumenten vorschrieb, Klagen gegen Ryanair in Irland – und nicht in Spanien – einbringen zu müssen.
Weiters untersagte das Gericht die extrem hohen Beträge für den Ausdruck der Boarding-Pässe. Unmittelbare Auswirkungen auf Ryanair-Kunden in Österreich hat dieses Urteil keine.