Zum Inhalt
Menschen bei Check In Schalter am Flughafen
Bild: Franz Pflügl / shutterstock

Ryanair muss in Italien Check-in-Gebühr zurückzahlen

55 Euro. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorita' Garante della Concorrenza e del Mercato) hat für Konsument:innen einen großen Erfolg erreicht.

Der Billigflieger Ryanair zahlt in Italien Passagieren den Zuschlag fürs Einchecken am Flughafen zurück. Grund: Das Unternehmen hatte sie nicht ausreichend über diese Zusatzkosten informiert. 

Zwei Gruppen profitieren:

Heck eines Rayanair-Flugzeugs mit dem Logo der Fluglinie
Ryanair muss in Italien etwa 1,5 Millionen Euro an Check-in-Gebühren zurückzahlen Bild: Rayanair-Pressestelle/24-12-04

  • Beschwerden: Die Rückzahlung von Ryanair betrifft all jene Verbraucher, die zwischen 2021 und 2023 eine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet haben, weil sie die Bedingungen für den Online-Check-in nicht kannten. Sie mussten am Flughafen 55 Euro extra für den Check-in bezahlen.
  • Buchungen: Darüber hinaus, so berichtet die AGCM, erhalten alle Verbraucher, die im selben Zeitraum einen Flug gebucht (insgesamt mehr als 100.000) und am Flughafen eingecheckt haben und den entsprechenden Aufpreis bezahlt haben, eine Rückzahlung von 15 Euro. Alternativ gibt es einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Er kann für den Erwerb von Ryanair-DAC-Dienstleistungen verwendet werden. 

1,5 Mio. Euro Rückzahlung

Insgesamt beträgt die Rückzahlung etwa 1,5 Millionen Euro. Der Jahresumsatz der Fluglinie liegt für 2024 bei über 13 Milliarden Euro. 

Auch in Österreich laufen Prozesse gegen Ryanair. Wir werden über den Ausgang berichten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Wir haben sehr viele Beschwerden zu Klarna. Die Arbeiterkammer hat den Zahlungsdienstleister erfolgreich geklagt. Enttäuschte Kund:innen schäumen in Onlinekommentaren.

MyTrip: Flugstorno - Rückzahlung

MyTrip: Flugstorno - Rückzahlung

Zahlt die Kundin an das Unternehmen, dann ist das Geld rasch am Ziel. Und umgekehrt? Da klebt das Geld am Firmenkonto und darf nicht nach Hause.

Ryanair: Klage gegen AGB - In Spanien rechtlich abgestürzt

Ryanair: Klage gegen AGB - In Spanien rechtlich abgestürzt

Unsere Kolleginnen und Kollegen von der spanischen Konsumentenschutzorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) haben Ryanair geklagt und rechtskräftig gewonnen. Es ging um die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ryanair: Klage - Wegen Staatshilfe für AUA

Ryanair: Klage - Wegen Staatshilfe für AUA

Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Klage des Billigfliegers Ryanair gegen die staatliche Finanzhilfe für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) abgewiesen.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang