Zum Inhalt
Mutter und Kind vor einer Anzeigetafel am Flughafen
Wenn der Flug ausfällt, haben die Kunden das Geld zurückzubekommen Bild: People-Image-Studio/Shutterstock

MyTrip: Flugstorno - Rückzahlung mit Hindernissen

Zahlt die Kundin an das Unternehmen, dann ist das Geld rasch am Ziel. Und umgekehrt? Da klebt das Geld am Firmenkonto und will und will nicht nach Hause.

Die Buchungsplattform MyTrip hielt Frau Christine Leitner nach einem Flugstorno Monate hin. Erst mit unserer Unterstützung kam sie an ihr Geld.

Die Startseite von MyTrip
MyTrip behielt das Geld statt es gleich an die Kunden zurückzuzahlen Bild: MyTrip/Screenshot

Die Leidensgeschichte in Kurzform: Am 29. Januar 2020 bucht die Kundin über MyTrip einen AUA-Flug nach Schweden. Die AUA annulliert pandemiebedingt den Flug, die Kundin erhält einen Gutschein und sie bucht für 2021 einen anderen Flug. MyTrip verrechnet die Gutschrift mit dem neuen Ticket und schlägt zusätzlich Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren von knapp 50 Euro drauf. Frau Leitner bezahlt.

Austrian Airlines storniert auch diesen Flug, überweist aber das Geld zügig an MyTrip. Dort ruht es dann.

Frau Leitner fordert nach Wochen und Monaten mehrmals entnervt die Rückzahlung, aber MyTrip antwortet mit feinster Kundendienst-Lyrik: „Ich habe mich an unser Backoffice weitergeleitet, damit sie den Rückerstattungsbetrag an Sie überweisen.“ Wir schalten uns ein und Frau Leitner erhält endlich ihr Geld.

Geld geht an den Vermittler ...

Es ist, so Mag. Maria Semrad vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), ein strukturelles Problem: Viele Kunden buchen Flüge über Vermittler, also Onlineplattformen wie MyTrip. Storniert die Airline den Flug, dann zahlt sie sehr oft den Flugpreis an den Vermittler zurück.

... und der zahlt es nicht zurück

MyTrip, Opodo und Kiwi sind jene Firmen – das wissen wir aus zahlreichen Beschwerden –, mit denen es immer wieder große Schwierigkeiten bei der Rückforderung gibt. Die Fluglinie verweist an den Vermittler und der Vermittler an die Fluglinie. Einmal hin und einmal her, Kunden frotzeln ist nicht schwer.

Rückzahlung direkt an Passagiere

Auch die Fluglinien stehen in der Schuld. Laut EU-Fluggastrechteverordnung sind die Airlines verpflichtet, in solchen Fällen direkt an die Passagiere zurückzuzahlen. Wir raten: Fordern Sie die Erstattung direkt bei der Fluglinie. Und buchen Sie am besten direkt bei der Fluglinie. Über die Fluggastrechte-Verordnung hinaus gibt es ein Übereinkommen der EU-Kommission mit vielen europäischen Fluglinien. Bei Schwierigkeiten mit der Buchungsplattform sollen die Fluglinien direkt an die Verbraucher zurückzahlen. Die Vereinbarung betrifft Airlines innerhalb der EU, konkret:

  • Aegean Airlines
  • Air France
  • Alitalia
  • Austrian Airlines
  • British Airways
  • Brussels Airline
  • Easyjet
  • Eurowings
  • Iberia
  • KLM
  • Lufthansa
  • Norwegian
  • Ryanair
  • TAP
  • Vueling
  • Wizz Air

Betreut hat den Fall

Portrait von Mag. Maria Semrad
Unsere Juristin Mag. Maria Semrad aus dem EVZ (Europäisches Verbraucherzentrum) Bild: U.Romdorfer/VKI

... unsere Beraterin Mag. Maria Semrad aus dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

Lesen Sie mehr

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang