Nach Antrag auf Kostenrückerstattung wartete eine Konsumentin vergeblich auf ihr Geld. Wir intervenierten, der Preis wurde erstattet. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Philipp Voldrich (Bild unten).
Frau Klein hatte Ende 2019 über mytrip bei Air India Tickets für die Strecke Wien – Neu-Delhi – Colombo und retour gebucht. Preis: 1.408,49 €; Reisezeitraum: Juli 2020. Als die Flüge aufgrund der COVID-19-Pandemie annulliert wurden, ersuchte Frau Klein Air India um Erstattung der Ticketkosten. Den Antrag auf Erstattung müsse mytrip stellen, teilte ihr Air India mit.
Sechs Monate statt sieben Tagen
Mytrip leitete den Antrag im Oktober 2020 an Air India weiter, doch im April 2021 war das Geld noch immer nicht auf Frau Kleins Konto gelandet. Wir stellten gegenüber Air India klar, dass Ticketkosten gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung im Fall einer Flugannullierung durch die Airline binnen sieben Tagen ab Bestätigung der Annullierung zu erstatten sind.
Überraschung: Wenige Tage später überwies Air India die 1.408,49 € auf unser Konto. Wir leiteten das Geld umgehend an Frau Klein weiter.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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