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Der Kunde ist im Spital, die Versicherung verlängert seine Verträge - ungefragt Bild: Ralf/Adobe

Hansemerkur: Reiseversicherung automatisch verlängert

Der Kunde ist im Spital, die Versicherung verlängert seine Verträge. - Wir konnten helfen.

Erst schließt Herr Vordernberger eine Jahresreiseversicherung bei der Hansemerkur ab – eine für sich, eine für seine Frau. Dann trifft ihn ein Schlaganfall. Statt Übersee also Spital, Reha, Pflege, Medikamente. 

1.200-Euro-Abbuchung für die Versicherung

Als die Töchter die ungewöhnlich hohe 1.200-Euro-Abbuchung für die Versicherungen am Konto bemerken, gehen sie der Sache nach. Angeblich hat die Hansemerkur Herrn Vordernberger – während er im Spital ist – in einer Mail über die automatische Verlängerung der zwei Versicherungen informiert. 

Bitte um Storno und Rückzahlung

Eine der Töchter ist Juristin und schreibt: „Es wundert mich, dass eine einzige E-Mail nur an meinen Vater für beide Versicherungen gültig sein soll, obwohl meine Mutter keinen Zugang zum E-Mail-Account meines Vaters hatte.“ Finden können sie diese Verständigungsmail nicht. Die Töchter schildern der Versicherung die Situation und bitten um Storno und Rückzahlung. 

"Können nicht zustimmen"

Vergeblich. Die Hansemerkur schreibt: „Wir können keiner rückwirkenden Kündigung zustimmen, da wir laut unserem System eine erfolgreiche fristgemäße Übermittlung der Hauptfälligkeitsmeldung an die hinterlegte E-Mail-Adresse vorgenommen haben.“ 

Wo ist der Beleg?

Wir intervenieren für die Betroffenen und fordern von der Hansemerkur zweierlei: 

  • erstens einen Beleg, dass der Kunde diese Information über die Verlängerung erhalten und 
  • zweitens, dass er eine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Kommunikation gegeben hat. 

Daraufhin erklärt sich die Versicherung bereit, die eingezogenen Beträge zurückzuzahlen.

Betreut hat den Fall ...

Manfred Aumann - Jurist: allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht
Dr. Manfred Aumann - Jurist: allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht Bild: VKI

… Dr. Manfred Aumann, Jurist in unserer Beratung. 

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

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