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Jüngere Frau und älterer Mann streiten und schreien sich an
Jede:r kann auch unverschuldet in einen Rechtsstreit geraten. Es reicht schon ein nerviger Nachbar, ein zahlungsunwilliger Arbeitgeber oder eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr. Bild: Minerva Studio/Shutterstock

Rechtsschutzversicherungen im Vergleich: Nicht nur für Streithansln

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Es gibt zwar größere Risiken, die es abzusichern gilt, dennoch findet man sich schneller vor Gericht, als einem lieb ist – und auch ein Rechtsstreit kann empfindlich ins Geld gehen. Wir haben die Angebote von 17 Versicherungsunternehmen durchforstet, die Rechtsschutzversicherungen anbieten. Sie unterscheiden sich zum Teil deutlich. 

>> Wenn Sie angemeldet sind, gelangen Sie hier direkt zu den Vergleichstabellen (Produktfinder).
 

Sie haben schon mal den VKI-Risiko-Check gemacht? Falls nein, dann holen Sie es doch rasch nach. Höchstwahrscheinlich wird das Online-Tool keine Empfehlung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ausspucken, allenfalls gibt’s eine Erwähnung unter „Nach Bedarf“. Und tatsächlich: Es gibt größere Risiken, die es abzusichern gilt. Jene, die finanziell allein nicht mehr bewältigbar, die existenzgefährdend sind.

Dennoch, man findet sich schneller vor Gericht, als einem lieb ist. Jede:r kann auch unverschuldet in einen Rechtsstreit geraten. Es reicht schon ein nerviger Nachbar, ein zahlungsunwilliger Arbeitgeber oder eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr. Prozesskosten, anwaltlicher Beistand, Beratungsleistungen: All das kann schnell empfindlich ins Geld gehen. 

Wer auf diesen Kosten nicht sitzenbleiben möchte, vielleicht generell ein klag­­freu­diges Naturell hat und Jahresprämien ab rund 250 Euro im Haushaltsbudget unterbringt, kann den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ins Auge fassen.

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Bevor wir Ihnen die Ergebnisse und Erkenntnisse  unseres Versicherung-Vergleichs präsentieren, wollen wir der prinzipiellen Frage nachgehen, für was eine Rechtsschutzversicherung eigentlich so alles gut sein kann - und für was nicht. 

Kfz-Rechtsschutzversicherung/ Verkehrsrechtsschutz

(bezieht sich auf ein oder mehrere in der Polizze angeführte Fahrzeuge)

  • Schadenersatz-Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schaden­ersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. 
    Beispiel: Sie erleiden bei einem Unfall eine Verletzung und wollen Schadenersatz. 
    Mediation. Bei Mediations-Verfahren einigt man sich außergerichtlich mithilfe eines Mediators. Versicherung übernimmt die Kosten (teilweise). 
    Diversion. Versicherung gilt auch bei Diversionsverfahren (außergerichtliche Streitschlichtung).
     
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften. 
    Beispiel: Sie verursachen einen Verkehrsunfall und müssen sich vor Gericht verantworten. 
    Baustein Ermittlungsverfahren. Versicherung gilt schon vor dem Gerichtsverfahren.
     
  • Führerschein-Rechtsschutz für die Vertretung im Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung. 
    Beispiel: Wegen Geschwindigkeitsübertretung im Ortsbereich droht der Führerscheinentzug.
     
  • Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die das versicherte Fahrzeug, Anhänger, Ersatzteile und Zubehör betreffen. 
    Beispiel: An Ihrem neuen Wagen treten Mängel auf, die trotz mehrmaliger Reklamation nicht behoben werden.

Lenker-Rechtsschutz

Dieser Baustein beinhaltet Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie Führerscheinrechtsschutz eingeschränkt auf die Ansprüche als Lenker:in eines fremden Fahrzeugs. 
Beispiel: Sie fahren mit dem Dienstauto und werden bei einem Unfall verletzt. Der Versicherer unterstützt Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung eines Schadenersatzes.

Allgemeiner Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. 
    Beispiel: Ihr Kind wird auf dem Weg zur Schule von einem Auto angefahren und verletzt.
     
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften. 
    Beispiel: Sie stoßen auf der Skipiste mit jemanden zusammen. Der Versicherer übernimmt die Verteidigungskosten in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
     
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz – für Streitigkeiten aus Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen. Nur im Rahmen vorgegebener Modelle oder mit mindestens zwei anderen Bausteinen abschließbar. 
    Beispiel: Als Käufer:in eines Möbelstücks müssen Sie Gewährleistungsansprüche gerichtlich geltend machen.
     
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis vor dem Arbeitsgericht. 
    Beispiel: Sie erhalten Ihr Gehalt nur unregelmäßig, unvollständig oder gar nicht.
     
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz für Gerichtsverfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern über Beitragszahlungen, Zuschläge usw. 
    Beispiel: Nach einem Unfall verweigert der gesetzliche Unfallversicherer die Leistung, weil es sich seiner Ansicht nach um keinen Arbeitsweg-Unfall gehandelt hat.
     
  • Beratungs-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft, meist einmal pro Monat, durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar. 
    Beispiel: Sie zweifeln die Rechtmäßigkeit der letzten Mieterhöhung an. Oder: Sie haben Probleme mit dem Nachbarn.
     
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete umfasst die Wahrnehmung von Interessen aus Wohnungseigentum sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten Objekts entstehen. 
    Beispiel: Als Mieter:in einer Wohnung sind Sie der Meinung, dass Ihre Miethöhe nicht den gesetzlichen Richtlinien entspricht.
     
  • Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht – für Streitigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechts sowie des Obsorgerechts. 
    Beispiel: Sie gehen mittels Klage gegen Ansprüche von Verwandten und einer Bekannten des verstorbenen Vaters vor, die Erbschaftsansprüche erheben.
     
  • Patienten-Rechtschutz – für die Wahrnehmung Ihrer Interessen als Patient:in, wie z. B. ärztlichen Kunstfehlern oder Konflikten mit Spitalsbetreibern.
     
  • Pflegeangelegenheiten der Eltern – für Streitigkeiten rund um die Pflege von Familienangehörigen außerhalb des Haushalts. 
    Beispiel: Ein Elternteil ist in einem Pflegeheim und es kommt zu finanziellen Streitigkeiten mit dieser Einrichtung.
     
  • Anti-Stalking-Rechtsschutz – ständiges Nachstellen, SMS- und Anrufterror, über die sozialen Medien verbreitete Gemeinheiten: Der Versicherer hilft bei der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen die verursachende Person.

Welche Bereiche sind nicht versicherbar?

  • Scheidungen
  • Immobilienkauf bzw. -errichtung
  • Glücksspiel und Wetten

Rechtsschutzversicherung: Vergleich von 17 Angeboten

Wir haben in Zusammenarbeit mit der Vergleichsplattform durchblicker.at die Angebote von 17 Versicherungsunternehmen durchforstet, die Rechtsschutzversicherungen anbieten. 

Die Ergebnisse unterscheiden sich zum Teil beträchtlich. Nicht nur was den Preis (also die Prämienhöhe) betrifft, sondern auch hinsichtlich Versicherungssummen und Deckungen.

Eingeholt wurden Angebote für ein Komplettpaket für die ganze Familie. 

Selbstverständlich sind Tarife für Einzelpersonen günstiger, es gibt auch Angebote für Senior:innen. Ob man eine ­Familie mit oder ohne Kinder versichert, spielt wiederum preislich eine untergeordnete Rolle, denn Familienangehörige sind in aller Regel inkludiert (im selben Haushalt wohnend, unter 27 oder noch nicht erwerbstätig).

Wenn Sie angemeldet sind können Sie die Angebote mit unserem Produktfinder-Tool vergleichen. Dort zeigt sich, dass in unserem Familien-Premiummodell die Jahresprämien bei rund 250 Euro beginnen und rauf auf fast 800 Euro gehen. 
Versicherungssummen (unsere Vorgabe lautete mindestens 100.000 Euro) pendeln zwischen 120.000 und 400.000 Euro, es gibt aber auch ein Angebot, das keine Limitierung vorsieht. 

Unterm Strich zeigt sich wie so oft: Ein auf den eigenen Bedarf abgestimmter Angebotsvergleich lohnt allemal!

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