Krankenversicherung für Studierende
Du bist Student:in? Klar, du hast viel um die Ohren, aber wusstest du, dass du dich selbst um deine gesetzliche Krankenversicherung kümmern musst, weil das nicht automatisch läuft?
Welche Optionen gibt’s, damit alles passt?
Kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern: Bis zum 27. Lebensjahr ist eine beitragsfreie Mitversicherung über die Krankenversicherung der Eltern möglich. Im ersten Studienjahr reicht eine Vorlage der Inskriptionsbestätigung beim Versicherungsträger. Ab dem 2. Studienjahr ist zusätzlich ein Studiennachweis für das vergangene Studienjahr vorzulegen.
Begünstigte Selbstversicherung: Studierende können bei der Gesundheitskasse eine freiwillige Krankenversicherung zu einem begünstigten Beitrag von monatlich 69,13 € (2024) abschließen. Wer Studienbeihilfe bezieht und sich begünstigt selbst versichert, erhält ab dem 27. Lebensjahr automatisch mit der Studienbeihilfe einen Versicherungskostenzuschuss in Höhe von monatlich 19 €.
Geringfügige Beschäftigung – Selbstversicherung: Studierende, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, können sich für einen Pauschalbetrag von monatlich 73,30 € kranken- und pensionsversichern. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2024 bei 518,44 € pro Monat.
Altersunabhängige Mitversicherung: Ehepartner:innen oder Lebensgefährt:innen: können mitversichert werden.
Weitere Infos: gesundheitskasse.at (Versicherungsschutz > Selbstversicherung)
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