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Scooter Unfall - Mann mit Scooter fährt gegen Randstein, Autos und Gebäude im Hintergrund
E-Scooter-Unfall: gesetzliche Versicherung zahlt nicht Bild: Andrey Popov/Stock.adobe.com

E-Scooter-Unfall: gesetzliche Versicherung nicht zahlungspflichtig

Achtung: Behandlungskosten beim Sturz zahlt die Krankenversicherung, bleibende Schäden deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. 

Wichtige Info für alle, die gern mit dem E-Scooter fahren: Medizinische Hilfe bei bleibenden Schäden, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Das stellt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) klar: 

In Graz stürzte ein Mann auf dem Arbeitsweg beim Bremsen mit dem E-Scooter und verletzte sich. Sein gesetzlicher Unfallversicherer lehnte eine Versehrtenrente ab. Laut Gericht sei ein E-Scooter kein allgemein übliches Verkehrsmittel, das sicheres Fahren gewährleiste, sondern ein Spiel- und Sportgerät. 

 

Wo liegt der Unterschied zum Fahrrad?

Der OGH sieht den Unterschied zum Fahrrad darin, dass beim E-Scooter bereits „starkes Bremsen oder Geben von Handzeichen“ kritische Manöver sind. Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung hätte bestanden, wenn der Unfall auch mit einem Fahrrad passiert wäre, etwa durch einen umgestürzten Baum. Der OGH betonte, dass Versicherten die Wahl des Verkehrsmittels auf Arbeitswegen freistünde. 

Was gilt für E-Scooter-Unfälle auf dem Schulweg?

Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung in der Schule und am Schulweg geschützt, Taggeldansprüche im Krankenhaus und Zahlungen für Dauerschäden entfallen. Nach Freizeitunfällen sind keine Leistungen für bleibende Invalidität vorgesehen. Eine private Unfallversicherung ist daher sinnvoll. 

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