Wichtige Info für alle, die gern mit dem E-Scooter fahren: Medizinische Hilfe bei bleibenden Schäden, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Das stellt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) klar:
In Graz stürzte ein Mann auf dem Arbeitsweg beim Bremsen mit dem E-Scooter und verletzte sich. Sein gesetzlicher Unfallversicherer lehnte eine Versehrtenrente ab. Laut Gericht sei ein E-Scooter kein allgemein übliches Verkehrsmittel, das sicheres Fahren gewährleiste, sondern ein Spiel- und Sportgerät.
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