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Frau schaut, ob sie in ihrem Postkasterl einen Brief oder ein Paket bekommen hat
Bild: Lightpoet/adobe.stock

A1: 5G-Cube gestohlen - Rechnung, Mahnung, Inkasso

Jemand stiehlt vor der Übergabe den 5G-Cube. A1 will sich bei der Kundin schadlos halten. Wir konnten helfen. 

Frau Wawrich will eine bessere Internetverbindung und unterschreibt im A1-Shop ein „günstigeres Angebot für zu Hause“. Sie bekommt den 5G-Cube. Dieser stellt die Internet-Verbindung über das leistungsfähige Mobilfunknetz zur Verfügung.

Aus der Empfangsbox gestohlen

Die Post liefert, aber der 5G-Cube wird aus der Empfangsbox im Stiegenhaus gestohlen. Also polizeiliche Anzeige, obwohl das eigentlich nicht Aufgabe der Kundin ist. Vom Mitarbeiter im A1 Shop erfährt sie, dass ihr aus dem alten Vertrag keine Kosten entstehen würden, wenn sie einen neuen abschließt. Das tut sie. Das neue Gerät trägt sie selbst vom A1-Shop nach Hause; sicher ist sicher. 

A1 droht mit Mahnung und Inkasso

Wenig später fordert A1 1.211,46 Euro - für den gestohlenen Router und den gekündigten Vertrag. Fr. Wawrich schreibt uns: „Ich sehe nicht ein, dass ich das Gerät zahlen muss. A1 sagt, es ist in der Nachbarschaft in Betrieb genommen worden. Anscheinend ist für A1 die Recherche zu teurer. Stattdessen wollten sie von meinem Konto abbuchen. Ich habe A1 die Abbuchungen gesperrt, aber A1 bedroht mich mit Mahnungen und Inkasso. Was habe ich falsch gemacht?“ 

Die Kundin nichts, A1 einiges. 

Den Verlust hat A1 zu tragen

Wir informieren A1 über die Rechtslage: Der 5G-Cube wurde der Konsumentin nicht ordnungsgemäß geliefert. Das Risiko des Verlustes hat unseres Erachtens A1 zu tragen; so steht es im Konsumentenschutzgesetz (§ 7b KSchG). Nach unserem Schreiben stellt A1 die Forderung ein. 

Betreut hat den Fall ...

Dr. Manfred Aumann - Jurist: allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht
Dr. Manfred Aumann - Jurist: allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht Bild: VKI

... Dr. Manfred Aumann, Jurist in unserer Beratung.

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