Herr Faulhaber hat eine Mitgliedschaft bei 247GYM, einem Fitnessstudio mit Sitz in Traiskirchen und Niederlassungen u. a. in Weppersdorf und Deutschkreutz. Der junge Mann besucht das Studio in Deutschkreutz. Die monatliche Gebühr geht per Abbucher vom Konto des Vaters an die Betreiber.
247GYM Fitness-Studio - Doppelte Abbuchung
Vater zahlt über zwei Jahre doppelt. Wir konnten helfen.
Übersiedlung und Kündigung
Als die Übersiedlung des Sohnes und damit die Kündigung ansteht, stellt die Familie fest, dass monatlich 39,90 Euro doppelt abgebucht werden - seit 26 Monaten. Der Sohn weiß nur von einer Mitgliedschaft. Im zweiten Studio war er nie. Das Studio sieht den Fehler beim Kunden, bedauert, dass er „diese Doppelbuchung getätigt“ hat, erklärt, dass eine Doppelmitgliedschaft gar nicht nötig sei, da man mit einer Mitgliedschaft auch in den anderen Studios von 247GYM trainieren könne.
„Ein rechtsgültiger Kauf"
Es komme öfter vor, dass eine Person für zwei oder mehr zahle. „Natürlich gehen wir nicht aktiv Käufen nach und fragen, ob diese beabsichtigt war, das wäre absurd.“ Und weiter: „Unser Rechtsbeistand meint“, so schreibt die Leitung, es wäre „ein rechtsgültiger Kauf und wir müssten nichts zurück überweisen.“ Der Konsument kündigt dann auch die eigentliche Mitgliedschaft, 247GYM bestätigt dies.
"Bitte die gesamte Rückzahlung"
Unter der Überschrift „Kulanz“ bietet 247GYM an:
- Den zu viel gezahlten Betrag bzw. die entsprechende Zeit noch einmal oder für eine andere Person freizuschalten
- oder (zuerst 13, dann) 20 Beiträge zu überweisen.
Herr Faulhaber lehnt ab. Er möchte die gesamte Rückzahlung für das zweite Studio, also 26 Abbuchungen zu 39,90 Euro. Das sind 1.037,40 Euro. Mails gehen hin, Mails gehen her und dann gehen auch noch die Wochen ins Land, aber das Geld kommt nicht am Konto an.
Betreut hat den Fall ...
Bild: VKI
...unsere Juristin Theresa Aichner, LL.M. Sie schreibt an das Fitness-Studio: „Es kann sich nur um einen Fehler in Ihrem System handeln, der nicht zulasten des Konsumenten gehen darf und wir ersuchen Sie um Rückerstattung der für 26 Monate zu viel bezahlten Raten.“ Daraufhin zahlt das Studio 247GYM den offenen Betrag zurück.
Sollten Sie ...
... ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere Beratung. Mehr Infos finden Sie unter vki.at/beratung

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