Herr Lang hatte seit 2017 eine Mitgliedschaft im Fitness-Studio Fit/One. Im September 2020 kündigte er seinen Vertrag, die Kündigung wurde per 31.12.2020 bestätigt. Doch es wurden weiter Beiträge von seinem Konto abgebucht. Als Herr Lang seine Daten online kontrollierte, sah er, dass das Vertragsende auf Ende Februar 2021 verschoben worden war.
Vertragsende zwi Mal verschoben
Der Vertrag sei aufgrund der behördlich verhängten Corona-Schließtage verlängert worden, teilte ihm Fit/One mit. Dann verschob Fit/One das Vertragsende noch einmal eigenmächtig auf den 31.5.2021. Herrn Langs Guthaben betrug bereits 186,78 €. Seine Reklamation war erfolglos.
Nicht auf Kunden abwälzen
Jetzt schalteten wir uns ein. Das Vorgehen von Fit/One hatte keinerlei Rechtsgrundlage. Ein behördlich verhängtes Betretungsverbot für Fitnessbetriebe kann nicht auf Konsumenten übergewälzt werden. Auf unsere Intervention hin sagte Fit/One zu, Herrn Langs Guthaben auszuzahlen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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