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Ein Wohnzimmer, wo alles durcheinander herumliegt
Bild: Pixel-Shot/Stock.Adobe

Agoda: Ferienwohnung in Brüssel - Geld zurück

Die Unterkunft ist schmutzig. Der Vermieter reagiert nicht. Bekomme ich das Geld für das neue Quartier zurück? - Wir konnten helfen.

Frau Schubert bucht eine Ferienwohnung in Brüssel – und zwar über die Plattform Agoda mit Sitz in Singapur. Die Wohnung liegt in der Rue aux Fleurs – also Blumenstraße, aber der Name täuscht. 

Die Unterkunft ist schmutzig

Staub am Tisch und Boden, Haare in der Wanne und im Bett, der Kühlschrank verdreckt. Statt eines Schlafzimmers steht ein Bett mitten im Wohnzimmer. Handtücher sind kaum vorhanden. Und der Vermieter? Der reagiert nicht auf den Anruf. Nach zwei Stunden verlässt die Konsumentin die Unterkunft und bucht eine andere – allerdings zu einem erheblich höheren Preis.

Agoda bietet 50 Prozent Rückzahlung

Der Vermieter beschuldigt die Konsumentin sich einen „Gratis-Aufenthalt“ zu erschleichen. Nach ihrer Abreise – noch sind persönliche Sachen von Frau Schubert da – schickt er eine Reinigungskraft in die Wohnung. Agoda zeigt sich kooperativ. Die Buchungsplattform bietet 50 Prozent Rückerstattung an, was Frau Schubert auch annimmt. 

Kundin fordert 529,39 Euro

Für die Wohnung in der Rue aux Fleurs hat die Kundin 562,54 Euro bezahlt. Die Hälfte, 281,27 Euro, bekommt sie zurück. Die neue Unterkunft kostet 810,66 Euro. Sie fordert mit unserer Unterstützung 529,39 Euro zurück.

Restbetrag zurück

Portrait von Lena Trojer, BA
Bild: VKI

Lena Trojer, die den Fall betreut hat: „Allein hätte die Konsumentin kaum Chancen gehabt, da sich der Vermieter querstellt und Agoda sich für ‚nicht zuständig‘ erklärt. Nach unserer Intervention erhält sie den Restbetrag."

"Forderung an Vermieter stellen"

Trojer weiter: "Wer über Online-Plattformen bucht, schließt den Vertrag in der Regel mit dem privaten Vermieter ab – und nicht mit der Plattform. Diese verweist daher oft auf `Kulanzlösungen´ oder verweigert die Rückzahlung. Forderungen sind in solchen Fällen an den Vermieter zu stellen. Umso wichtiger ist es seine Gewährleistungsrechte zu kennen und im Ernstfall nicht klein beizugeben.“

Sollten Sie ...

... ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere Beratung. Mehr Infos gibt es unter vki.at/beratung

EU Flagge, darunter steht "Mitfinanziert durch die Europäische Union"
Bild: ECC-net

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