Achten Sie genau darauf, was Sie unterschreiben, wenn Sie eine Mitgliedschaft für regelmäßiges Training abschließen.
Endlich ist der Entschluss gefasst, einen lang gehegten Vorsatz in die Tat umzusetzen: Auf in ein Fitness-Studio! Gewichtsabnahme, Kraft- und Ausdauertraining oder einfach eine allgemeine Verbesserung der körperlichen Fitness sollen auf dem Programm stehen.
Sonderrabatte, "Gewinnspiele", etc.
Ist die erste Euphorie verflogen und werden die Intervalle zwischen den Trainingsterminen immer länger, taucht mitunter die Frage auf, wie man aus dem Vertrag wieder aussteigen kann – erst recht, wenn sich äußere Umstände (etwa durch Wohnungs- oder Arbeitswechsel) geändert haben oder man mit dem Studio eben nicht zufrieden ist.
Typisches Szenario: "Einsteiger"-Aktionen, Sonderrabatte, "Gewinnspiele" führen vielfach zu längeren Verpflichtungen – und der monatliche Beitrag wird fällig, ob man nun trainiert oder nicht.
Kündigungs- und Verlängerungsfallen
Anfragen und Beschwerden zu Vertragskündigungen sind denn auch auf Platz eins der Liste von Konsumentenproblemen in diesem Bereich, berichtet Juristin Maria Ecker, Leiterin unserer Beratung im VKI.
Ein häufiger Grund dafür sind intransparente Kündigungsklauseln, die von den Betreibern zum Nachteil der Kundschaft ausgelegt werden. Gewünschte Vertragsbeendigungen werden nicht anerkannt, die Kunden mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert, mitunter forsch drangsaliert.
"Zuletzt sind uns da insbesondere Betriebe der Franchise-Kette 'Clever fit' aufgefallen", gibt Maria Ecker Einblick in die Beschwerdefälle.