Die automatische Verlängerung von Verträgen zu Abos oder Mitgliedschaften kann rechtens sein – vorausgesetzt, die Kunden wurden zuvor korrekt informiert.
Ob Fitness-Studio, Zeitschriftenabo oder Partnerschaftsvermittlung, die Verträge dazu werden in der Regel für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Viele Konsumentinnen und Konsumenten gehen deshalb davon aus, dass das Ende der Vertragslaufzeit automatisch das Ende der Mitgliedschaft bzw. des Abos bedeutet. Doch das ist ein Irrtum.
Stillschweigende Verlängerung
"In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu einem Vertrag kann vereinbart werden, dass sich das Vertragsverhältnis automatisch verlängert, wenn es vor dem Auslaufen nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird", sagt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) beim VKI. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung könne, so die Juristin, grundsätzlich ohne Weiteres vereinbart werden.
AGB genau lesen
Wer sich auf einen befristeten Vertrag einlässt, sollte deshalb die AGB aufmerksam durchlesen. Darin muss nämlich festgehalten sein, dass es zu einer automatischen Verlängerung der ursprünglichen Vertragsdauer kommt, wenn der Kunde den Vertrag nicht kündigt.
Extra Kündigungs-Hinweis
Ebenso muss erwähnt sein, dass der Unternehmer den Verbraucher vor Beginn der Kündigungsfrist auf das Erfordernis einer Kündigung nochmals gesondert aufmerksam machen wird.