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Verträge - Verflixte Verlängerung

Die automatische Verlängerung von Verträgen zu Abos oder Mitgliedschaften kann rechtens sein – vorausgesetzt, die Kunden wurden zuvor korrekt informiert.

Ob Fitness-Studio, Zeitschriftenabo oder Partnerschaftsvermittlung, die Verträge dazu werden in der Regel für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Viele Konsumentinnen und Konsumenten gehen deshalb davon aus, dass das Ende der Vertragslaufzeit automatisch das Ende der Mitgliedschaft bzw. des Abos bedeutet. Doch das ist ein Irrtum.

Stillschweigende Verlängerung

"In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu einem Vertrag kann vereinbart werden, dass sich das Vertragsverhältnis automatisch verlängert, wenn es vor dem Auslaufen nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird", sagt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) beim VKI. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung könne, so die Juristin, grundsätzlich ohne Weiteres vereinbart werden.

AGB genau lesen

Wer sich auf einen befristeten Vertrag einlässt, sollte deshalb die AGB aufmerksam durchlesen. Darin muss nämlich festgehalten sein, dass es zu einer automatischen Verlängerung der ursprünglichen Vertragsdauer kommt, wenn der Kunde den Vertrag nicht kündigt.

Extra Kündigungs-Hinweis

Ebenso muss erwähnt sein, dass der Unternehmer den Verbraucher vor Beginn der Kündigungsfrist auf das Erfordernis einer Kündigung nochmals gesondert aufmerksam machen wird.

Beweislast beim Unternehmer

Urteil gegen Parship

Doch selbst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, bedeutet das noch nicht, dass es bei Nichtkündigung in jedem Fall zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Damit diese wirksam wird, muss die gesonderte Belehrung über das Erfordernis einer Kündigung kurz vor Beginn der Kündigungsfrist deutlich genug sein. Aus dem Hinweis muss sich eindeutig ergeben, dass die Nichtkündigung eine Vertragsverlängerung zur Folge hat.

„Dem Kunden muss klar vor Augen geführt werden, dass die Kündigung in Kürze zu erfolgen hat und dringender Handlungsbedarf besteht. In einem Prozess des VKI gegen das Partnervermittlungsunternehmen Parship stufte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Formulierung der E-Mail mit der gesonderten Belehrung zum Beispiel als zu undeutlich ein“, sagt Barbara Forster.

Beweislast beim Unternehmer

Die dem Verbraucher zur Verfügung stehende Kündigungsfrist muss angemessen lang sein und mit einer konkreten Dauer angegeben werden. Die Beweislast für die Zustellung der gesonderten Belehrung über das Erfordernis einer Kündigung trägt der Unternehmer. Ohne eine solche Belehrung vor Beginn der Kündigungsfrist kann es zu keiner automatischen Verlängerung kommen.

Ausnahme Kfz-Haftpflicht

Eine Ausnahmeregelung gilt für an sich befristete Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge. Diese verlängern sich von Gesetzes wegen automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Beträgt die Laufzeit allerdings weniger als ein Jahr, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Keine korrekte Belehrung!

„Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate“

Hier fehlt der Hinweis, dass dies nicht geschieht, wenn der Konsument fristgerecht kündigt. Weiters fehlt, dass der Unternehmer den Konsumenten vor Beginn der Kündigungsfrist nochmals gesondert auf das Erfordernis einer Kündigung, falls eine Vertragsverlängerung nicht gewünscht ist, hinweisen wird.

Musterbrief

Auf Zeit geschlossene Verträge können automatisch verlängert werden, wenn der Kunde korrekt über sein Kündigungsrecht informiert wurde und er vor Ablauf der Kündigungsfrist nochmals einen gesonderten Hinweis auf die automatische Vertragsverlängerung erhalten hat. Ist dies nicht der Fall und wird Ihr Vertrag zu Unrecht verlängert, finden Sie auf Europakonsument: Europäischisches Verbraucherzentrum Österreich einen Musterbrief zum Einspruch und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

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