Am 13. Juni 2014 trat die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (VRUG) in Kraft. Konsumenten sollten dadurch besser gegen Telefonkeilerei und Internetabzocke geschützt werden; doch die Umsetzung der EU-Richtlinie fällt in Österreich mehr als verwirrend aus.
Zwielichtige Geschäftspraktiken
Abzocke im Internet, fadenscheinige Lotteriegewinnzusagen, Telefonkeilerei: Mit derart zwielichtigen Praktiken soll, wenn es nach dem Willen der EU-Parlamentarier geht, seit 13. Juni 2014 endlich Schluss sein. An diesem Tag tritt die neue Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Diese regelt im Wesentlichen per Fernabsatz (z.B. Online-Versandhandel, Teleshopping und Hotelwebsites) sowie außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge – und stärkt die Rechte der Konsumenten. - Lesen Sie auch unseren Artikel Rücktrittsrecht 7/2014
1. Kostentransparenz
Wer kennt es nicht aus eigener Erfahrung: Der in der Werbung angepriesene Preis für ein Produkt ist sensationell günstig. Bei der Buchung im Internet hangelt man sich von einer Seite zur nächsten. Am Ende ist aus dem vermeintlichen Schnäppchen aufgrund von Gebühren oder einer (unerwünschten) Versicherung plötzlich eine teure Angelegenheit geworden – die man dann mehr oder weniger aus Versehen durch einen Klick zu viel auch noch verbindlich bestellt.
Mit derartigen Winkelzügen soll, so sieht es das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) vor, Schluss sein. Zusatzleistungen, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale einer Ware oder Dienstleistung müssen klar und verständlich angezeigt werden.
Unerlaubte Voreinstellungen
Vorangeklickte Einstellungen für kostenpflichtige Reservierungen oder Versicherungen (die vom Kunden also durch Anklicken deaktiviert werden müssten) sind nicht erlaubt. Es muss eindeutig ersichtlich sein, wann eine Bestellung oder Buchung verbindlich wird. Die anzuklickende Schaltfläche ist mit "kaufen", "zahlungspflichtig bestellen" oder "kostenpflichtig bestellen" zu kennzeichnen.
Ausgenommen sind allerdings wichtige Bereiche wie Finanzdienstleistungen oder Pauschalreisen. In Deutschland wurde dieser Makel behoben - im Gegensatz zu Österreich. Im Nachbarland wurden die beiden Geschäftszweige explizit eingeschlossen.